Italien unterbindet faktisch Kabotageverkehre
BGL interveniert bei der Europäischen Kommission gegen das rechtswidrige Vorgehen Auf der Basis eines neuen Gesetzes zur Entsendung von Arbeitnehmern unterliegen Kabotagebeförderungen in Italien ab 26. Dezember 2016 einer Meldepflicht in Italien. Wie das italienische Arbeitsministerium erst am 22. Dezember 2016 mitteilte, müssen Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr die im Rahmen einer Kabotagebeförderung nach Italien entsendet werden, ab sofort am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24.00 Uhr beim italienischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeformular per E-Mail angemeldet werden. Der BGL betrachtet die italienische Vorab-Meldepflicht als ein faktisches Kabotageverbot. Die kurzfristige Annahme von Kabotagetransporten wird unmöglich gemacht, weil die zwingende Anmeldung bis 24 Uhr des Vortages eine vielfach nicht überwindbare Markthürde darstellt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. hat in einem Schreiben an die