Pressemitteilungen

Kategorie: BGL-Pressemitteilungen

Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2019 ist da!

Die bewährte Spezial-Landkarte für Fahrzeuge, die von den zusätzlichen Lkw-Fahrverboten der Ferienreiseverordnung betroffen sind, wurde aktualisiert Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erarbeitet und bietet eine Hilfe für Fahrer, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind. Denn auch in diesem Jahr gilt während dieser Monate in Deutschland an allen Samstagen (ab 06.07.2019 bis einschließlich 31.08.2019) für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Lkw mit Anhängern in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten. Die in der großformatigen Ausweichstreckenkarte im Maßstab 1:1.000.000 vorgeschlage­nen Alternativstrecken wurden auf ihre Eignung für Last- und Sattelzüge bis 40 t

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BGL und ver.di fordern bessere Aufenthaltsbedingungen für Lkw-Fahrer auf Rasthöfen und schärfere Kontrollen

Angesichts des alltäglichen Sozialdumpings im europäischen Straßengüterverkehr und des zugleich massiv zunehmenden Fahrermangels in der Transportlogistikbranche fordern der Spitzenverband der deutschen Transportunternehmer BGL und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gemeinsam am Rande der Leitmesse „transport logistic 2019“ in München: Getreu dem Motto „der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“ brauchen wir im Straßengüterverkehr dringend schärfere Kontrollen. Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitregelungen, aber auch Lohn- und Sozialvorschriften sind nur soweit gut, wie sie auch kontrolliert werden können. Wir fordern daher schnellstmöglich ein verbindliches europäisches Melderegister, in dem jeder gewerbliche Transport auf der Straße registriert und damit kontrollierbar gemacht wird. Gleichzeitig müssen die Aufenthaltsbedingungen auf den Rasthöfen zügig verbessert werden, damit Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten so einlegen können, dass ein echter Erholungseffekt möglich ist.

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Drei Verbände des Straßengüterverkehrs verstärken Kooperation

BGL, FNTR und NLA gründen in Brüssel eine Bürogemeinschaft ab 1. August 2019 Heute kündigen die drei führenden Verbände des Straßengüterverkehrs aus Skandinavien (NLA mit den nationalen Verbänden aus Dänemark, Schweden und Norwegen), aus Deutschland (BGL) und Frankreich (FNTR) die Unterschrift unter einen Mietvertrag für ein gemeinsames Büro in Brüssel an. Der Einzug in die Bürogemeinschaft ist für den 1. August geplant. „In einem besonders wichtigen Moment für den Straßengüterverkehr ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen unseren Verbänden ein eindeutiger Mehrwert. In dieser Bürogemeinschaft manifestiert sich die jahrelange hervorragende partnerschaftliche Arbeit“, so BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. „Unser Ziel ist es, die drei Mobilitätspakete voranzubringen, damit unsere Branche im Übergang zu einer nachhaltigeren und digitalen Transportwelt in einem sozial ausgeglichenen Umfeld wettbewerbsfähig bleibt, “ sagt Erik

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Erweiterte AGB für logistische Zusatzleistungen

DSLV, AMÖ, BGL empfehlen Logistik-AGB 2019 Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) empfehlen unverbindlich, ab 1. Juli 2019 die Logistik-AGB 2019 anzuwenden. Gemeinsam mit dem Institut für Logistikrecht und Riskmanagement (ILRM), Bremerhaven, unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Wieske, haben die Bundesverbände die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sogenannte speditionsunübliche logistische Leistungen aktualisiert und erweitert. Mit einer Vielzahl logistischer Zusatzleistungen wie die Auftragsannahme, Warenbehandlung, -prüfung oder -aufbereitung sind viele Speditionen tief in die Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse von Industrie und Handel integriert. Diese Leistungen fallen nicht oder nur punktuell in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und werden dafür durch ergänzende Regelungen der Logistik-AGB abgedeckt. Mit den Logistik-AGB 2019 wurden der Anwendungsbereich

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Entsorgungswirtschaft: Verbände einigen sich auf gemeinsame Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und die Entsorgung von Abfällen 2019 (AGA 2019) Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) haben mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellungen von Abfallcontainern und die Entsorgung von Abfällen 2019 (AGA 2019) ein gemeinsames Bedingungswerk erarbeitet. Erstmals haben der BGL, der bvse, die BDSV und der VDM gemeinsam ein branchenübergreifendes Bedingungswerk für Container- und Entsorgungsdienstleister erarbeitet. Die beteiligten Verbände betonen, dass die AGA 2019 durch inhaltlich ausgewogene Klauseln für einen guten Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern sorgen. Somit liegt den Container- und Entsorgungsdienstleistern ein einheitliches Regelwerk vor, dessen Anwendung die beteiligten Verbände ab dem 29.

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Verein PROFI – Pro Fahrer-Image zur Verbesserung des Fahrer- und Logistik-Image gegründet

Gemeinsam mit hochkarätigen Mitstreitern (siehe Anlagen) wollen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und die Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG der Transport‐ und Logistikbranche und besonders den Berufskraftfahrern zu einem besseren Ansehen verhelfen. Hierzu haben sie gestern in Frankfurt am Main den Verein „PROFI – Pro Fahrer-Image“ gegründet. Zum Vorstandsvorsitzenden des Vereins wurde Prof. Dr. Dirk Engelhardt (BGL) gewählt, zu seinem Stellvertreter Dr. Frank Albers (Krone) und zum Schatzmeister Marcus Hover (Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V.); daneben gehören dem Vorstand an: Jürgen Flüggen (MercedesService Card GmbH & Co. KG), Marcel Frings (SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG), Manfred Graffe (L.T.G. Langenlonsheimer Transport GmbH), Gerhard Grünig (Springer Fachmedien München GmbH), Ralf Merkelbach (BPW Bergische Achsen KG), Detlef Neufang (Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik

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BGL wieder in Halle A5 am Stand 223 auf der Leitmesse transport logistic 2019 in München

BGL präsentiert sich auf einem Gemeinschaftsstand mit der SVG-Zentrale und dem Branchenversicherer KRAVAG Auch in diesem Jahr zeigt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. auf der Messe transport logistic in München Flagge für das deutsche Transportlogistikgewerbe auf dem traditionellen Gemeinschaftsstand mit der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG und dem Branchenversicherer KRAVAG. Schwerpunkt des diesjährigen BGL-Messeauftritts ist das Megathema Fahrermangel.

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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.05.2019

Bereits mehr als 10.000 Lkw für die dritte Klage registriert Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright kämpft der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw. Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im 10-stelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell bis Ende Mai verlängert. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 31.05.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Dort sind bereits mehr als 10.000 Lkw vorgemerkt. Verbandsmitgliedschaft zahlt sich aus: Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer

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ARTE-Sendung über angeblichen Lkw-Wahnsinn sorgt in Fachkreisen für Irritationen

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung nimmt Stellung Am 07.05.2019 sendete der Kultursender ARTE eine neunzigminütige Doku-Soap mit dem grotesken Titel „Wahnsinn Lkw – Wie der globale Schwerverkehr uns alle kaputtmacht“ (bereits die Tatsache, dass Sie das hier lesen können, deutet auf das Gegenteil hin). In Fachkreisen sorgte der Beitrag für Irritationen, da die getroffenen Feststellungen von stark schwankender Qualität sind. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main äußert sich dazu wie folgt: Wäre der im Kultursender ARTE gezeigte Film „Wahnsinn Lkw“ – um in kulturellen Dimensionen zu bleiben – ein Gemälde von Lucas Cranach, könnte man genau diejenigen Stellen benennen, bei denen der Meister selbst Hand anlegte, aber auch die Stellen, die der Meister den Lehrlingen seiner Werkstatt überlassen hat:

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star/trac und BGL beschleunigen die Lkw-Abfertigung in der Chemiebranche

Im Rahmen der Messe transport logistic (4. bis 7. Juni) in München zeigt die star/trac supply chain solutions GmbH die gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) entwickelte Cloud Plattform „CTC – Chemical Trusted Carrier“. CTC wurde speziell für die Chemiebranche entwickelt und ist das erste einer Reihe von Cloud Service Angeboten. In CTC-Asset werden alle Daten der Fahrzeugkomponenten von Transportpartnern zentral erfasst, geprüft und zu 100 Prozent qualitätsgesichert genau dann zur Verfügung gestellt, wenn ein entsprechendes Fahrzeug an der Verladestelle eintrifft – sei es direkt in ein Abfertigungssystem oder zur schnellen Übernahme in der manuellen Abwicklung. Die gerade im Chemieumfeld aufwändigen Erfassungen und Überprüfungen werden damit beschleunigt oder entfallen ganz. Zu sehen ist die CTC-Asset-Lösung auf dem Stand von star/trac in Halle

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Martin Bulheller

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