Tirol verkündet willkürliche Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots auf der Inntalautobahn ab 1. Januar 2020

BGL bittet EU-Kommission und Bundesregierung um Unterstützung

Frankfurt am Main, 09.07.2019: Wie vor zwei Wochen angekündigt, hat das Bundesland Tirol – trotz vorhergegangener intensiver Gespräche mit Brüssel – eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter erlassen. Ab 1. Januar 2020 soll neben den bisher vom Fahrverbot auf der Inntalautobahn betroffenen 8 Gütergruppen (u.a. Abfälle und keramische Fliesen) auch der Transport von 5 weiteren Gütergruppen (u.a. Papier, flüssige Mineralölerzeugnisse und Getreide) verboten werden. Ausgenommen werden sollen zwar weiterhin Euro VI-Fahrzeuge (dies ist die derzeit strengste Schadstoffklasse), allerdings nur noch unter der Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge „nach dem 31. August 2018 erstmalig zugelassen“ wurden.

Die Ende 2016 erlassene Sektorale Fahrverbotsverordnung sieht bislang eine Befreiung für alle Euro VI-Fahrzeuge vor. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. erinnert daran, dass die Europäische Kommission dieser Verordnung im November 2016 nur grünes Licht unter der Bedingung gegeben hatte, dass Euro VI-Fahrzeuge in ihrer Gesamtheit vom Sektoralen Fahrverbot dauerhaft ausgenommen werden. Wie die Kommission dem BGL damals mitteilte, sah sie in der von Tirol letztlich zugesagten „unbefristeten Befreiung für Euro VI Lastkraftwagen“ eine zufriedenstellende Lösung. Weiter heißt es in dem Schreiben der Generaldirektion GROW vom 3. November 2016, damit würde die Beförderung der vom Fahrverbot betroffenen Waren durch das Inntal „weiterhin möglich sein, solange Transportunternehmer wenigst verschmutzende Fahrzeuge einsetzen.“

Gemessen an der damaligen Zusage Tirols gegenüber der Kommission, Euro VI-Fahrzeuge „unbefristet“ zu befreien, sowie der damaligen Annahme der Kommission, damit werde den jeweils saubersten Fahrzeugen ein Transport der betroffenen Waren weiterhin möglich sein, widerspricht der gestern veröffentlichte Verordnungstext in eklatanter Weise dem 2016 geschlossenen Kompromiss. Denn schließlich unterliegen Euro VI-Fahrzeuge, die vor dem 1. September 2018 zugelassen wurden, dem gleichen Emissionsgrenzwert wie die ab diesem Termin zugelassenen Lkw, und das ist für Stickoxid 0,4 g/kWh. Die vorgesehene Beschränkung auf Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. September 2018 führt daher nicht zu einer Verbesserung der Luftqualität und ist insofern strikt abzulehnen.

Der BGL bittet nachdrücklich darum, dass die EU-Kommission – unterstützt von der deutschen Bundesregierung – gegen diese willkürliche Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots auf dieser wichtigsten Nord-Süd-Verbindung zwischen Deutschland und Italien vorgeht.

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