BGL begrüßt die Initiative Italiens zur Einleitung eines Klageverfahrens gegen die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs, die gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres in der EU verstoßen, hat die italienische Regierung die Europäische Kommission aufgefordert ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Die italienische Regierung hat am 15.02.2024 mit einem Aufforderungsschreiben an die Europäische Kommission den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Klage richtet sich gegen die zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs entlang des Brennerkorridors, wie das Sektorale Fahrverbot, Nachtfahrverbot, Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen. Die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze verstoßen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU. In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass die Antitransitmaßnahmen Österreichs mit EU-Recht unvereinbar sind. Der BGL hat in den letzten Jahren alle politischen Beteiligten immer wieder auf die untragbare Situation