Sektorales Fahrverbot auf der A 12 Inntalautobahn in Tirol veröffentlicht: BGL fordert gemeinsam mit betroffenen Schwesterverbänden Klageeinreichung vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Tiroler Landesregierung hat nach 2003 und 2007 zum dritten Mal eine Verordnung für ein „Sektorales Lkw-Fahrverbot“ auf der Inntalautobahn für den Transport bestimmter Güter erlassen und gestern, 18. Mai, im Gesetzblatt veröffentlicht. Das Fahrverbot soll ab 1. November 2016 gelten. Die beiden vorangegangenen Einführungsversuche sind jeweils nach Klage der Europäischen Kommission am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Auch in der „neuen“ Form stellt das vorgesehene Sektorale Fahrverbot aus Sicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. weder eine geeignete noch eine erforderliche noch eine angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfolgten Umweltziels – der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxidimissionen – dar. Dies hatte jedoch der EuGH als Voraussetzung dafür angesehen, die mit einem Sektoralen Fahrverbot unmittelbar verknüpfte Einschränkung des freien Warenverkehrs aus EU-Rechtsgründen zu