Bricht Tiroler Landesrecht EU-Recht?

Tirol beschließt zum dritten Mal Sektorales Fahrverbot trotz ablehnendem Votum der Europäischen Kommission

Gerade erst vergangenen Freitag hat die Europäische Kommission abschließend festgestellt, dass das von Tirol geplante Sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Zum Zwecke der Luftreinhaltung sei, so die Kommission in ihrer ausführlichen Stellungnahme, ein solches Fahrverbot eine der am wenigsten wirksamen Maßnahmen, die noch dazu die Warenverkehrsfreiheit am stärksten einschränkt. Stattdessen sollten Maßnahmen ergriffen oder verschärft werden, die weniger restriktiv seien.

Offensichtlich als Reaktion auf diese ablehnende Stellungnahme hat die Tiroler Landesregierung heute die stufenweise Einführung eines Sektoralen Fahrverbots zum 1. Oktober beschlossen. Zunächst soll mit einem Verbot von Euro II-Solofahrzeugen begonnen werden. Bis Juli 2018 soll schließlich das gesamte Sektorale Fahrverbot umgesetzt sein.

Nicht nur der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und die ihm angeschlossenen deutschen Transportlogistikunternehmen, sondern auch die EU-Kommission ebenso wie alle betroffenen EU-Mitgliedsstaaten können dieses erneute einseitige Vorgehen Tirols nur als Affront an die europäische Adresse auffassen. Unerklärlich bleibt, dass die Österreichische Bundesregierung offensichtlich nicht verhindern kann, dass europäisches Recht durch eine Landesregierung in der Provinz gebrochen wird. Letztlich wird es die Republik Österreich sein, die in Folge einer aus Sicht des BGL unvermeidlichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und einem (dann zum dritten Mal) ablehnenden Urteil am europäischen Pranger stehen wird.

Der BGL erwartet, dass zur Vermeidung schwerer und nicht wieder gut zu machender wirtschaftlicher Schäden bei den betroffenen Transportlogistikunternehmen die Europäische Kommission eine Einstweilige Verfügung beim EuGH gegen die Einführung des Sektoralen Fahrverbots beantragt. Die jeweils betroffenen EU-Länder sollten dies nicht nur von der EU-Kommission einfordern, sondern sich auch selbst als Streithelfer aktiv anbieten.

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