Sektorales Fahrverbot auf der A 12 Inntalautobahn in Tirol veröffentlicht: BGL fordert gemeinsam mit betroffenen Schwesterverbänden Klageeinreichung vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Tiroler Landesregierung hat nach 2003 und 2007 zum dritten Mal eine Verordnung für ein „Sektorales Lkw-Fahrverbot“ auf der Inntalautobahn für den Transport bestimmter Güter erlassen und gestern, 18. Mai, im Gesetzblatt veröffentlicht. Das Fahrverbot soll ab 1. November 2016 gelten. Die beiden vorangegangenen Einführungsversuche sind jeweils nach Klage der Europäischen Kommission am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert.

Auch in der „neuen“ Form stellt das vorgesehene Sektorale Fahrverbot aus Sicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. weder eine geeignete noch eine erforderliche noch eine angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfolgten Umweltziels – der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxidimissionen – dar. Dies hatte jedoch der EuGH als Voraussetzung dafür angesehen, die mit einem Sektoralen Fahrverbot unmittelbar verknüpfte Einschränkung des freien Warenverkehrs aus EU-Rechtsgründen zu rechtfertigen. Zudem halten die in die Verordnung aufgenommenen Ausnahmen für Regionalverkehre innerhalb einer „erweiterten Zone“ um das „Sanierungsgebiet“ zwischen der deutschen Grenze und der Gemeinde Zirl sowie bei Transporten mit Quelle oder Ziel in einer „Kernzone“ zahlreiche Hintertürchen für ansässige Unternehmen offen. Im Vorfeld der jetzt erlassenen Verordnung hatte die EU-Kommission Österreich bzw. Tirol aufgefordert, weniger restriktive Maßnahmen anstelle eines Sektoralen Fahrverbots zu ergreifen.

Der erneute Vorstoß der Tiroler Landesregierung lässt völlig außer Acht, in welchem Ausmaß die EU-Gesetzgebung und damit verknüpft das Investitionsverhalten des europäischen Transportlogistikgewerbes bereits zu deutlichen Verbesserungen im Umweltbereich geführt hat. Seit über 2 Jahren dürfen ausschließlich Lkw zugelassen werden, die nur noch ein Vierzigstel (!) der fahrzeugspezifischen Stickoxidmenge des Jahres 1990 ausstoßen. Selbst diese modernsten Fahrzeuge wären nach Ablauf von zwei Jahren von dem Sektoralen Fahrverbot betroffen. Vor diesem Hintergrund ist ein an transportierten Güterarten orientiertes Fahrverbot aus Sicht des BGL nicht gerechtfertigt.

Der BGL wird – gemeinsam mit betroffenen Schwesterverbänden und der International Transport Union (IRU) – die Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“ auffordern, vor dem Europäischen Gerichtshof eine erneute Klage gegen das Sektorale Fahrverbot einzureichen. Diese muss verknüpft werden mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung, damit das Fahrverbot bis zu einem endgültigen EuGH-Urteil ausgesetzt wird und nicht bereits Existenzen im deutschen und europäischen Transportlogistikgewerbe vernichtet. Von Bundesverkehrsminister Dobrindt erwartet der BGL, dass Deutschland eine Klage der EU-Kommission vor dem EuGH als Streithelfer unterstützt.

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