EuGH-Urteil vom 28.10.2020 zur Lkw-Maut: BGL und seine Mitgliedsverbände empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen Ansprüche auf Rückerstattung von zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen
Parallel dazu ist der BGL im engen Kontakt mit dem BMVI, um einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten zu sondieren
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und seine Mitgliedsverbände bieten zusammen mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte und dem IT-Dienstleister und Prozessfinanzierer eClaim betroffenen Transportunternehmen und Speditionen nun eine bundeseinheitliche Möglichkeit an, ihre Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Lkw-Maut geltend zu machen.