Hilfstransporte in die Katastrophengebiete von der Lkw-Maut befreit
BAG und BGL informieren über die Voraussetzungen für die Mautbefreiung
Aus ganz Deutschland und sogar aus dem benachbarten Ausland kommen Hilfstransporte, um die Menschen in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit dringend benötigen Sachspenden, Maschinen usw. zu unterstützen.
Diese Hilfstransporte können nach Vorgaben des Bundesamtes für Güterverkehr in Köln von der Lkw-Maut befreit durchgeführt werden: …