Zum 01.01.2019 wird die Lkw-Maut um bis zu 60 % erhöht
Am stärksten trifft es die saubersten Fahrzeuge Aus Anlass der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ im Bundesgesetzblatt weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main auf mögliche Auswirkungen hin. Nach der viele Transportunternehmen und Speditionen betreffenden Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 01.07.2018 tritt zum 01.01.2019 eine weitere kostenwirksame Änderung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen und Autobahnen in Kraft. Neben einer (wegen der Mautausweitung) höheren Infrastrukturmaut werden den Lkw auch sogenannte externe Kosten – Luftverschmutzungskosten und erstmals auch Lärmkosten in Rechnung gestellt. Diese Lärmkosten sind für alle Lkw gleich hoch – eine Differenzierung, nach der leisere Lkw bevorzugt würden, findet nicht statt. Durch Anhebung aller Mautsätze für schwere Lkw rechnet der Bund bis 2022 mit Mehreinnahmen in