Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Verbrauchern muss gewährleistet bleiben

Die Verbände der Transport- und Logistikwirtschaft betonen diese zentrale Forderung in einer gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Nutzfahrzeuge dienen der in hohem Maße arbeitsteiligen Wirtschaft und werden insbesondere zur Versorgung der Verbraucher mit Gütern und Waren aller Art eingesetzt. Für die tägliche Belieferung von Handel und Gastronomie und privaten Empfängern in Städten muss die Transport- und Logistikwirtschaft Fahrzeuge unterschiedlicher Größe einsetzen.

Mit Verhängung erster Dieselfahrverbote in mehreren deutschen Städten sehen die Verbände der Transport- und Logistikwirtschaft diese Versorgung von Wirtschaft und Verbrauchern akut gefährdet.

Die geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein guter erster Schritt, die Versorgungssicherheit mit Waren in Städten auch zukünftig zu gewährleisten, der allerdings nicht weit genug geht. Nachweislich sind EURO V-Nutzfahrzeuge deutlich emissionsärmer als Diesel-Pkw vergleichbarer Emissionsklassen. Neben Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro VI müssen daher auch schwere Nutzfahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro V und EEV gesetzlich von Fahrverboten ausgenommen werden. Zudem würden so auch die Investitionszyklen der Logistikunternehmen, die ihre Fahrzeugflotten turnusmäßig erneuern, berücksichtigt.

Die mögliche Einbeziehung von schweren Nutzfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro V in Fahrverbote würde mangels marktfähiger und verfügbarer Alternativen in diesem Segment zu hohen Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Tätigkeit in den Städten führen. Versorgungsengpässe und gegebenenfalls erheblicher Mehrverkehr mit kleineren Nutzfahrzeugen wären die Folge. Dadurch würden höhere Schadstoffemissionen und mehr Verkehrslärm in bisher weniger belasteten Stadtbereichen verursacht. Diese absehbaren Auswirkungen sind nach Auffassung der Verbände unverhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade im Zusammenhang mit Fahrverboten in seiner Entscheidung vom Februar 2018 besonders auf die Geltung des Verhältnismäßigkeitsgebotes hingewiesen.

Kritisch beurteilen die Verbände die Beschränkung der geplanten pauschalen Ausnahmeregelung auf schwere Kommunalfahrzeuge. Im Wettbewerb gewerblicher und kommunaler Unternehmen, insbesondere im Bereich der Entsorgungswirtschaft, käme es zu einer Ungleichbehandlung, die für die Transportbranche nicht hinnehmbar ist. Die wettbewerbliche Ungleichbehandlung wird noch dadurch verstärkt, dass Logistikunternehmen anders als Kommunalbetriebe für die Umrüstung oder Neuanschaffung schwerer Nutzfahrzeuge größer 7,5 t nicht auf finanzielle Förderungen zugreifen können. Wenn das Programm „Saubere Luft in Städten“ wirken soll, müssen auch alle gewerblichen Halter profitieren können, so die Forderung der Verbände.

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