Sektorales Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol wird offensichtlich in Brüssel durchgewunken
BGL sieht Präzedenzfall für andere EU-Mitgliedsstaaten Im Mai 2016 hat die Tiroler Landesregierung – bereits zum dritten Mal – eine Verordnung für ein „Sektorales Fahrverbot“ auf der Inntalautobahn für den Transport bestimmter Güter verabschiedet, das nunmehr Anfang November in Kraft trat. Zwei vorherige Einführungsversuche waren jeweils am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert, weil damit die Freiheit des Warenverkehrs innerhalb der EU in unangemessener Weise beeinträchtigt worden wäre. Da der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ebenso wie europäische Schwesterverbände und die IRU (International Road Transport Union in Genf) fest davon überzeugt sind, dass auch die aktuelle Verordnung – ebenso wie ihre „Vorgänger“ – gegen EU-Recht verstößt, hatten die Verbände die Europäische Kommission erneut aufgefordert, Klage vor dem EuGH zu erheben. Durch Antrag auf eine Einstweilige