BGL warnt vor erneuter Europarechtsverletzung durch neu aufgelegtes „Antitransitpaket“ der Tiroler Landesregierung
Nach Auffassung des BGL verstoßen geplante Änderungen beim Sektoralen Lkw-Fahrverbot gegen EU-Recht. EU-Kommissarinnen Violeta Bulc und Elzbieta Bienkowska haben europarechtliche Prüfung bereits zugesagt. Die Tiroler Landesregierung plant zum 1. Oktober 2019 eine einschneidende Verschärfung des Sektoralen Lkw-Fahrverbots auf der wichtigsten Transitroute durch Österreich im Nord-Süd-Verkehr. Das vor vier Jahren eingeführte und von Brüssel erst nach maßgeblicher Korrektur genehmigte Fahrverbot für angeblich „bahnaffine Güter“ auf der Inntalautobahn soll dramatisch verschärft werden. Die EU-Kommissarinnen für Verkehr, Frau Bulc, sowie für den Binnenmarkt, Frau Bienkowska, hatten dem Arbeitskreis Alpentransit schon in einem gemeinsamen Schreiben Mitte Januar zugesagt, die bereits Ende November bei der Kommission hinterlegten Bedenken bei einer Prüfung des verschärften Sektoralen Fahrverbots auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht gebührend zu berücksichtigen. Konkret soll der Katalog der „Verbotsgüter“ drastisch