BGL begrüßt einheitliche Mautsätze auf Bundesstraßen und Autobahnen
Die Wirtschaft am Standort Deutschland steht vor nicht unerheblichen Mehrbelastungen durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli dieses Jahres sowie erheblich ansteigende Mautsätze zu Beginn des Jahres 2019. Dies geht aus dem aktuell dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Wegekostengutachten hervor, das die Grundlage für das 5. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes darstellt, mit dem die zum 1. Januar 2019 geltenden neuen Mautsätze bestimmt werden.
Bereits im vergangenen Jahr beschlossen und verkündet wurde die Ausweitung der im Jahre 2005 zunächst nur für Autobahnen eingeführten Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zur Jahresmitte 2018. Allein durch die künftig lückenlose Mautpflicht von Lkw-Verkehren auf dem knapp 40.000 km umfassenden Bundesstraßennetz ergeben sich nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von jährlich rund 2 Mrd. Euro. Zum Jahresbeginn 2019 sollen durch eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Zuge des neuen Bundesfernstraßenmautgesetzes auf Basis des neuen Wegekostengutachtens die zusätzlichen Belastungen auf ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich steigen.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. weist darauf hin, dass die Änderungen des Mautgesetzes ihre Ursache im mehrfach geänderten EU-Recht finden. Konkret soll die Infrastrukturmaut z.B. für neueste 40 t-Lkw von derzeit 13,5 C/km auf 17,4 C/km steigen. Darüber hinaus erlaubt die EU auch die Anlastung sogenannter „externer Kosten“ wie z.B. durch den Lkw verursachte Luftverschmutzungskosten und Lärmkosten. Bisher waren die neuesten Lkw vom Typ „Euro VI“ von einer Anlastung von Luftverschmutzungskosten befreit. Künftig sollen zudem erstmals in Deutschland allen Lkw entsprechend der EU-Richtlinie sogenannte Lärmkosten angelastet werden. Alle drei Kostenkomponenten zusammen ergäben eine Erhöhung der Lkw-Maut für eine 40 t-Kombination der saubersten Schadstoffklasse Euro VI von 13,5 C/km auf 18,7 C/km.
Die Auswirkungen auf die künftigen Transportkosten für eine moderne 40 t-Kombination sind erheblich. Für einen Transport über 300 km, davon 150 km auf einer Autobahn und 100 km auf Bundesstraßen, musste für eine moderne 40 t-Kombination bislang 20 Euro Maut entrichtet werden, künftig würden es 46 Euro sein, das wäre mehr als das doppelte als bisher. Bei einer Jahresfahrleistung dieser Kombination von 120.000 km und einer Aufteilung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen von 80:20 stiege die jährliche Mautbelastung von derzeit 12.960 auf 22.440 Euro.
Aus Sicht des BGL enthält das neue Wegekostengutachten allerdings auch drei vom BGL seit Jahren geforderte Elemente. Zum einen gelten für Bundesstraßen die gleichen Mautsätze wie auf Autobahnen. Eine aus früheren Wegekostenrechnungen ableitbare deutlich höhere Belastung auf Bundesstraßen als auf Autobahnen hätte zu einer deutlichen Benachteiligung von revierfernen Transportunternehmen und der Wirtschaft im ländlichen Raum insgesamt geführt. Zum zweiten orientiert sich das neue Wegekostengutachten stärker an der Realität, wodurch sichergestellt werden kann, dass sich die zu entrichtende Maut auch tatsächlich am Zustand der Straßen widerspiegelt. Und zum dritten wurde endlich die Kritik des BGL an den bisherigen Mautsätzen – bei denen ein 4-achsiger 38-Tonner weniger Maut zahlt als ein 5-achsiger 40-Tonner, obwohl er die Straßen mit seiner höheren Achslast stärker belastet – berücksichtigt.