Lkw-Kartell: BGL bereitet dritte Klage noch in diesem Jahr vor

Aufgrund des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen, sich dem BGL-Klageverfahren gegen die Lkw-Kartellanten anzuschließen, wird es im Laufe des Jahres 2019 eine dritte Klage geben. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 30.04.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Die dem BGL angeschlossenen Mitgliedsunternehmen profitieren von vergünstigten Konditionen. Auch Nachmeldungen von bereits registrierten Unternehmen für bis einschließlich 2016 gekaufte oder geleaste Lkw sind möglich.

Bereits mit der ersten und zweiten Klage wurde für insgesamt mehr als 7.000 Unternehmen mit knapp 150.000 Lkw Schadensersatz in Milliardenhöhe eingefordert. So beläuft sich der Durchschnitt des geltend gemachten Schadens pro Lkw in der zweiten Klage auf rechnerisch mehrere Tausend Euro. Der genaue Schaden für die erste Klage wird zurzeit noch gutachterlich ermittelt.

Angesichts des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen aus ganz Europa, sich diesem Verfahren anzuschließen, wird es im Laufe des Jahres 2019 eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell geben, an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (DSLV) beteiligen.

Achtung: Interessierte Unternehmen können ihre im Zeitraum vom 01.04.2004 bis Jahresende 2016 gekauften oder geleasten Lkw noch bis 30.04.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren, um ihre Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell kostenlos und risikofrei zu sichern. Auch bereits registrierte Unternehmen können ihre im genannten Zeitraum gekauften oder geleasten Lkw nachmelden.

Der BGL empfiehlt, nicht bis zum letzten Tag zu warten!

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