Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright kämpft der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw
Nachdem der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zusammen mit dem Rechtsdienstleister financialright am 14. Dezember 2018 eine zweite Mammut-Klage für mehr als 3.800 Unternehmen mit über 64.000 Lkw gegen das sogenannte „Lkw-Kartell“ erhoben hat, informierten die beteiligten Partner heute auf einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand bei den nunmehr zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell. Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im 10-stelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet.
Unterstützt werden diese Klagen auch vom Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V., dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) e.V. und dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., die sich bereits in den vergangenen beiden Jahren der Initiative des BGL angeschlossen hatten.
Hintergrund:
In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über EUR 3,8 Milliarden gegen alle führenden Lkw-Hersteller (MAN, Daimler-Benz, Volvo/Renault, DAF, IVECO und Scania) wegen ihrer Beteiligung an dem sog. Lkw-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller Lkw-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen EURO III bis EURO VI abgesprochen haben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemappe.
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