KÖLN/FRANFURT – Gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und den weiteren Überwachungsbehörden aus Bund und Ländern steht das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen seiner Zuständigkeit unvermindert und mit Nachdruck dafür ein, dass die sozialen, wettbewerblichen und verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte im Straßengüterverkehr eingehalten werden.
BALM-Verkehrskontrollen für Wettbewerbsgerechtigkeit
Angesichts der öffentlichen Diskussion um faire Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe steht das BALM für die konsequente Verfolgung und Ahn-dung entsprechender Verstöße im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten. Bei Verkehrskontrollen im bundesdeutschen Fernstraßennetz sowie gezielten Schwerpunktkontrollen festgestellte Zuwiderhandlungen, hier insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten, bringt das BALM allesamt zur Anzeige und führt die entsprechenden Bußgeldverfahren durch.
Christian Hoffmann, Präsident des BALM: „Bei unseren Verkehrskontrollen
leisten wir zusätzlich präventive Aufklärungsarbeit, indem wir jederzeit den rechtlichen Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten erläutern – Sinn und Zweck dieser Vorschriften ist schließlich der Schutz des einzelnen Fahrers und damit auch die Verkehrssicherheit aller. Mit unseren Kontrollen stehen wir für einen fairen Wettbewerb in der Logistikbranche. Ergeben sich Anhaltspunkte für Verstöße in Rechtsbereichen außerhalb unserer Ermittlungs- und Ahndungszuständigkeit, geben wir diese unmittelbar mit konkreten Angaben zum Sachverhalt auf etablierten Prozesswegen an die zuständigen Behörden weiter.“
BGL gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Im Rahmen des bundesweiten Bündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe setzt sich der BGL intensiv gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ein und für das Einhalten der erforderlichen sozialen Standards zugunsten der Fahrer. Gerade die aktuellen Ereignisse zeigen, wie wichtig ein enger Austausch sowie ein Zusammenwirken der Überwachungsbehörden im betreffenden Bündnis sind.
Prof. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL): „Wenn alle Auftraggeber mittelständische deutsche Transportunternehmen einsetzen würden, gäbe es keine Situation wie in Gräfenhausen. Wir treten für faire Transportpreise, faire Fahrerlöhne und ein faires Miteinander ein“.
Über das BALM
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine selbstständige Bun-desoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV). Das Aufgabenspektrum des Bundesamtes umfasst Kontroll- und Ahndungsaufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), Aufgaben der Marktbeobachtung und der zivilen Notfallvorsorge sowie die Aufgaben einer Bewilligungsbehörde für spezifische Förderprogramme des Straßengüter- und Personenverkehrs, des ÖPNV und der Rad- sowie Fußverkehrsförderung.
www.balm.bund.de
Über den BGL
Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsor-gung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.
Pressekontakt:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Josef Thiel
Pressestelle
Telefon: +49 (0) 221 5776-1120
E-Mail: josef.thiel [at] balm.bund.de
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsbeobachtung
Telefon: +49 (0)69 79 19-277
E-Mail: bulheller [at] bgl-ev.de