BGL für faires Wettbewerbsumfeld gegen den Fahrermangel/Europaparlament muss grenzüberschreitende Verkehre ins Entsenderecht aufnehmen
Ein fairer Wettbewerb mit fairen Regeln und gleichen Löhnen für gleiche Arbeit am gleichen Ort – das sind die Grundvoraussetzungen, um dem eklatanten Lkw-Fahrermangel in Deutschland und Europa begegnen und Versorgungsengpässe verhindern zu können. Der BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt betont: „Eine Preisspirale nach unten wird die Attraktivität des Fahrerberufs mit Sicherheit nicht steigern. Damit können wir niemanden ernsthaft überzeugen, Berufskraftfahrer zu werden!“
Der BGL appelliert daher an alle Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene, sich nicht von den lauten Rufen nach immer billigeren Transporten beirren zu lassen. Deutschland ist als Exportnation darauf angewiesen, dass auch für die Vielzahl der grenzüberschreitenden Verkehre aus und nach Deutschland faire Wettbewerbsbedingungen gelten. Ohne Anwendung der Entsenderichtlinie im grenzüberschreitenden Verkehr würde es gebietsfremden Transportunternehmen künftig ganz legal möglich sein, in Deutschland Verkehrsdienstleistungen auf der Grundlage von Fahrerlöhnen anzubieten, die nur einem Bruchteil des Mindestlohns in Deutschland entsprechen. Das würde das Aus für viele mittelständische Transport- und Logistikunternehmen mit Standort Deutschland bedeuten.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2017 mit ihrem Vorschlag zur Anwendung der Entsenderichtlinie eine sehr ausgewogene Lösung vorgelegt, die einerseits zu fairen Wettbewerbsbedingungen beiträgt und Sozialdumping verhindert, andererseits aber auch den Verwaltungsaufwand durch Anwendung der Regeln ab dem vierten Tag des Aufenthaltes in Grenzen hält. Auf diesen Vorschlag sollten sich alle zurückbesinnen. Sozialdumping und nomadisierende Fahrer auf überfüllten Rastplätzen dürfen im Europa des 21. Jahrhunderts nicht die Lösung sein!