Rekord-Klage gegen Lastwagen-Hersteller: 3.200 Unternehmen wehren sich gegen das Lkw-Kartell

Zweite Klagewelle an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen, folgt im Laufe des Jahres 2018

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Rechtsdienstleister financialright claims GmbH und die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP haben im Rahmen der Aufarbeitung des Lkw-Kartells eine erste Klage für mehr als 3.200 Speditions- und Transportunternehmen mit mehr als 85.000 Lkw erhoben – der Schaden dürfte mindestens 500 Mio. Euro betragen. Diese Klage ist die größte Klage ihrer Art.

Angesichts des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen aus ganz Europa, sich diesem Verfahren anzuschließen, wird es im Laufe des Jahres 2018 eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell geben. Im Rahmen einer neuen Allianz schließen sich der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) e.V., die zusammen mehr als 5.000 Mitglieder zusätzlich vertreten, dieser Initiative an, um die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mitgliedsunternehmen zu unterstützen. Interessierte Unternehmen können ihre ab 2003 gekauften oder geleasten Lkw noch bis 30.05.2018 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Auch die Teilnahme an der zweiten Kartell-Klage ist für Speditions- und Transportunternehmen kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko.

Alle Beteiligten gehen in diesem Verfahren von sehr guten Erfolgsaussichten aus. So hat erst kürzlich das Landgericht Hannover in einer von der Stadt Göttingen angestrengten Klage festgelegt, dass MAN der Stadt Göttingen aufgrund des Lkw-Kartells Schadensersatz leisten muss.

Zur Erinnerung: Am 19. Juli 2016 und am 27. September 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von zusammen über EUR 3,7 Milliarden gegen alle führenden LKW-Hersteller wegen ihrer Beteiligung an dem sog. Lkw-Kartell verhängt. Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission waren an dem Kartell beteiligt MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania. Das Kartell dauerte dabei mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Anders als die Lkw-Hersteller dies jetzt darzustellen versuchen, beschränkte sich das Kartell dabei nicht nur auf einen Informationsaustausch über die Brutto-Preislisten, sondern vielmehr sprachen sich die Lkw-Hersteller auch über ihre Nettopreise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Abgasnormen EURO III bis EURO VI ab.

Die Europäische Kommission hat darauf hingewiesen, dass Geschädigte dieses Kartells die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend zu machen. Der BGL hat durch eine Vereinbarung mit dem Rechtsdienstleister financialright claims GmbH unter Beteiligung der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP und des Prozessfinanziers Burford Capital die Voraussetzung dafür geschaffen, Schadensersatzansprüche betroffener Transportunternehmen gegen das Lkw-Kartell im Rahmen eines „Abtretungsmodells“ zu bündeln und gemeinsam gegenüber dem Kartell geltend zu machen.

Kurz vor Weihnachten wurde die erste Klage gegen die Lkw-Hersteller vor dem Landgericht München I erhoben. Die Klage umfasst mehr als 3.200 meist kleine und mittelständische Unternehmen, die seit Beginn des Kartells im Jahre 1997 insgesamt knapp 85.000 Lkw erworben oder geleast haben. Die Transportlogistikunternehmen verlangen vom sogenannten „Lkw-Kartell“ den Ersatz aller Kartellschäden samt Zinsen. Der gesamte Schaden der ersten Klage dürfte über EUR 500 Millionen, inklusive Zinsen sogar über EUR 1 Milliarde, liegen. Die Klage wurde vor allem zur Verjährungsabwehr eingereicht, da Ansprüche für Lkw, die zwischen 1997 und 2002 erworben wurden, Ende 2017 verjähren können.

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