Der ohnehin durch bestehende Nachtfahr- und Sektorale Fahrverbote eingeschränkte alpenquerende Straßengüter erfährt durch die Sperrung der ROLA Wörgl – Brenner neue massive Behinderungen. Der BGL fordert, diese Verbote zur Abhilfe zumindest temporär aufzuheben.
Der freie Warenverkehr in der EU, eine der 4 Grundfreiheiten mit Verfassungsrang, scheint für Österreich nur eine freundliche Empfehlung zu sein. Nach den zahlreichen Antitransitmaßnahmen der letzten Jahre, mit denen das österreichische Bundesland Tirol den Straßengüterverkehr über den Brenner massiv einschränkt, wird jetzt auch noch die Bahnverbindung gekappt.
Für die vom Sektoralen Fahrverbot und Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn betroffenen Transportunternehmen stellt die ROLA die einzige Möglichkeit dar, die für die Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen Beförderungen durchzuführen. Nun wird die für den Brennertransit wichtige ROLA-Verbindung Wörgl – Brenner auf Grund von umfangreichen Bauarbeiten zwischen dem 19.08.2022 und dem 29.08.2022 komplett gesperrt. In dieser Zeit entfallen bis zu 24 Züge pro Tag in jede Richtung.
Um eine Aufrechterhaltung der Italienverkehre gewährleisten zu können, hat der BGL daher die Tiroler Landesregierung aufgefordert das Sektorale Fahrverbot und das Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn für die Dauer der ROLA-Sperrung aufzuheben.
Zwar hat der ROLA-Betreiber Rail Cargo Austria (RCA) angekündigt, das Zugangebot der ROLA Trento – Wörgl im o.g. Zeitraum aufzustocken. Der nun von RCA für den betroffenen Zeitraum vom veröffentlichte Fahrplan ist jedoch keinesfalls ausreichend, um die Verkehre zuverlässig und für die Fahrer zumutbar durchzuführen zu können. So soll das Angebot auf der Strecke Wörgl – Trento um lediglich eine (!) Zugverbindung auf dann 5 Abfahrten pro Tag und Richtung aufgestockt werden. Damit lässt sich das Aufkommen der baustellenbedingt entfallenden 24 Züge auf der Wörgl-Brenner-Route keinesfalls auffangen.
Da die EU-Kommission die Anwendung von Sektoralem und Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn an die Bedingung knüpft ausreichende Alternativen auf der Schiene für die betroffenen Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen bleibt aus Sicht des BGL nur die Lösung, beide Verbote temporär aufzuheben.
Der Warenverkehr innerhalb der EU muss gewährleistet bleiben, die Grundfreiheiten gelten auch für Österreich! Andernfalls muss die EU-Kommission umgehend einschreiten.