IRU fordert – Mängel des neuen EU-Mehrwertsteuererstattungssystems dürfen nicht zu Lasten der Transportunternehmer gehen

Erhebliche Mängel in der Umsetzung der seit 1. Januar 2010 rechtskräftigen EU-Mehrwertsteuererstattungs-Richtlinie 2008/9/EU haben die Mitgliedsverbände der International Road Transport Union (IRU) – unter ihnen auch den BGL – dazu veranlasst, sich mit einer dringlichen Resolution an die EU zu wenden. Die IRU weist in dieser Entschließung darauf hin, dass die durch die Richtlinie vorgeschriebene elektronische Einreichung der Erstattungsanträge durch die Unternehmen vielfach nicht fristgerecht erfolgen kann, etwa weil einschlägige Webportale einiger Mitgliedsstaaten teilweise über Monate hinweg nicht zugänglich sind. Technische Probleme auf Seiten der Mitgliedsstaaten dürften jedoch keinesfalls dazu führen, dass die Unternehmen ihren Erstattungsanspruch verlieren.

Die IRU fordert daher, die Rechte der Transportunternehmen durch eine Verlängerung der Abgabefrist für das Jahr 2009 betreffende Anträge zu schützen, und zwar auch über den bereits verlängerten Termin zum 31.03.2011 hinaus – so lange, bis ein angemessenes Funktionieren der Antragsportale EU-weit sichergestellt ist. Bis dieser Zustand erreicht ist, sollte auch das frühere papiergestützte Antragsverfahren wieder zugelassen werden, um einen gigantischen Antragsrückstau zu vermeiden.

Die Unternehmen des Transportgewerbes sind für mehr als 80% der jährlich gestellten Rückerstattungsanträge verantwortlich, weil sie z. B. im Ausland Straßenbenutzungsgebühren zahlen oder die Fahrzeuge betanken und dafür Mehrwertsteuer entrichten müssen. Insbesondere für die vielen kleinen und mittleren Betriebe stellt eine verzögerte Auszahlung oder gar das völlige Erlöschen von Erstattungsansprüchen eine ernste wirtschaftliche Bedrohung dar.

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