Hessisches Nachtfahrverbot für Lkw wird zur Farce: Anlieger sollen kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen

Ohne Ausnahmegenehmigung werden Anlieger wahlweise nachts von ihren Grundstücken ausgesperrt oder dort unter Hausarrest gestellt

Mit Besorgnis sieht der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main dem für den 15.03.2010 von Hessens Wirtschafts- und Verkehrsministers Dieter Posch angekündigten Nachtfahrverbot entgegen. Ursächlich hierfür ist die viel zu restriktive Ausgestaltung des Nachtfahrverbotes zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr für alle Lkw ab 3,5 t auf den Bundesstraßen B 3 und B 252. So teilte Poschs Ministerium auf Nachfrage mit, dass definitiv auch alle Anlieger davon betroffen sind. Das bedeutet für die Anlieger konkret: Wahlweise nächtlicher Hausarrest oder Aussperrung vom eigenen Grundstück! Es sei denn, man hat eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung ergattert. Diese ist aber nicht ohne Weiteres zu bekommen: Neben einer Gebühr in Höhe von 95.- ? pro Jahr für das erste und 45.- ? pro Jahr für jedes weitere Fahrzeug muss ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden. U. a. muss man angeben zu welcher Uhrzeit (!) man eine genau zu benennende Strecke befahren will. Das erinnert fast schon an die Transitautobahnen längst vergangen geglaubter Tage.

Die Verbraucher der Anliegergemeinden können sich jetzt schon einmal darauf einstellen, demnächst beim morgendlichen Einkauf im Supermarkt die eine oder andere Lücke in den Regalen zu sehen, weil die neue Ware nicht rechtzeitig angeliefert, ausgepackt und eingeräumt werden konnte. Offensichtlich glauben nicht nur Stadtkinder, dass die Milch im Regal wächst. Und für viele hessische Handwerksunternehmen wird es ab 15. März schwieriger, sich um Aufträge zu bewerben, bei denen sie vor 06:00 Uhr vom Firmensitz losfahren müssten.

BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt: „Herr Posch muss sich langsam entscheiden, was er sein will: Hessischer Minister für Wirtschaft und Verkehr oder gegen Wirtschaft und Verkehr. Mit dem neuen Nachtfahrverbot gefährdet er unnötigerweise viele Arbeitsplätze in der ganzen Region. Dass Anlieger über eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung quasi Eintritt für das eigene Grundstück zahlen müssen, ist geradezu grotesk. Eine dauerhafte Lösung der Verkehrsprobleme auf der B 3 und der B 252 können nur der schnellstmögliche Weiterbau der A 49 und ausreichend dimensionierte Ortsumgehungen sein. Bis es soweit ist, braucht es Augenmaß und keinen Populismus. Angesichts des schon an Rechtsbeugung heranreichenden Verhaltens der Landesregierung müssen wahrscheinlich wieder die Gerichte maßlosen Populismus korrigieren.“

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