BGL und seine Kooperationspartner vor dem Gang in die Berufung
Nachdem das Landgericht München I heute die Sammelklage des Rechtsdienstleisters financialright abgewiesen hat, stehen der BGL mit seinen Partnern financialright und Hausfeld vor dem Gang in die Berufung.
Das Landgericht München I hat sich mit seiner heutigen Entscheidung überraschenderweise nicht der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinsichtlich der Zulässigkeit von LegalTech-Angeboten von Inkassounternehmen, wie financialright angeschlossen. Zudem weicht das Landgericht München I mit seiner Entscheidung auch von der Ansicht der Landgerichte Braunschweig und Frankfurt ab, welche die von der Financialright Schwestergesellschaft myRight gegen VW geführten Abtretungsmodelle bestätigt haben.
Nach Ansicht des Rechtsdienstleisters financialright wie der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld besteht die Werthaltigkeit der Ansprüche weiter fort. Der BGL und seine Kooperationspartner gehen davon aus, dass die heutige gerichtliche Entscheidung in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben wird.
Der BGL wird weiter für die Rechte tausender kleiner und mittelständischer Familienbetriebe, die vom Lkw-Kartell betroffen sind, kämpfen.