EuGH-Urteil zum EU-Mobilitätspaket bestätigt jahrelangen Kampf gegen Sozialdumping – einzig bei der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge muss die Politik schnell nachbessern!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klagen gegen das EU-Mobilitätspaket abgewiesen, soweit sie sich nicht gegen die Verpflichtung betreffend der Rückkehr der Fahrzeuge (alle 8 Wochen) richten. Damit bestätigt das EuGH-Urteil im Grundsatz die langjährige Arbeit im Kampf gegen Sozialdumping und für faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr! Einzig bei der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge muss die Politik jetzt schnell nachbessern! Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt grundsätzlich das Urteil des EuGH, mit dem mit einer Ausnahme alle Klagen von sieben Mitgliedsstaaten gegen das sog. EU-Mobilitätspaket abgewiesen wurden. Er hat insbesondere klargestellt, dass die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht unbeschränkt gilt und Transportdienstleistern für das dauerhafte Erbringen von Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit zur Niederlassung über Tochtergesellschaften offensteht. Der Verband sieht darin die Bestätigung seines