Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol: BGL sowie andere europäische Logistikverbände und Handelskammern reichen bei der EU-Kommission förmliche Beschwerden zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht ein
Vor dem Hintergrund der anhaltenden massiven Probleme des Straßentransportgewerbes bei der Durchführung alpenquerender Verkehre im Transit durch Tirol hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main eine förmliche Beschwerde zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht mitinitiiert. Konkret haben der BGL und zahlreiche andere europäische Logistikverbände und Handelskammern bei der EU-Kommission jeweils eine förmliche Beschwerde gegen das seit 01.01.2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntautobahn und die dadurch verursachte massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantieren Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eingereicht. Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen. Der betroffene Abschnitt der Inntalautobahn ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen