BGL fordert zudem Zweckbindung zukünftiger Abgaben auf externe Kosten. Vater Staat darf nicht an Gesundheitsbeeinträchtigungen verdienen
Der Präsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Hermann Grewer, appelliert nach der Entscheidung des EU-Verkehrsministerrates zur sog. Eurovignette nunmehr an das Europaparlament, mit Augenmaß an eine Anlastung externer Kosten im Verkehrsbereich heranzugehen und auf die Einbeziehung aller Verkehrsträger zu bestehen. Sollten in Zukunft EU-weite Abgaben auf externe Kosten im Transportsektor eingeführt werden, müsse dies für alle Verkehrsträger gelten, und überall müsse Gleiches auch gleich bewertet werden. Grewer: „CO2 ist CO2 – es ist Mutter Natur doch egal, aus welcher Quelle dieses CO2 entströmt. Deshalb muss es ein Hauptanliegen der Verkehrspolitik sein, bei der anstehenden Debatte um die Anlastung externer Kosten im Klimabereich einen gleichen Maßstab für alle Verkehrsträger zu finden und nicht über die Energiebesteuerung einen neuen Diskriminierungstatbestand zu Lasten des Straßengüterverkehrs zu schaffen.“
Außerdem sei auf eine strikte Zweckbindung aller Abgaben aus Lärm- und Abgasemissionen zu achten. Sie dürften ausschließlich zur Minderung externer Effekte verwendet werden. Anderenfalls würde Vater Staat an den Gesundheitsbeeinträchtigungen seiner Bürger verdienen. Aus ethischer wie verkehrspolitischer Sicht sei diese Perspektive keinesfalls hinnehmbar. „Wie kann man die Gesundheit seiner Bürger gegen Geld feilbieten, nur um Staatseinnahmen zu erzielen, ohne mit den vereinnahmten Geldern Umweltschäden zu reparieren?“ fragt der BGL-Präsident.
Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im neuen BGL-Jahresbericht auf Seite 34 bis 38.