BGL verteidigt Interessen der Transportunternehmer bei Anhörung zu neuen Mautsätzen

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Prof. Dr. Dirk Engelhardt, bei der Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes am 10.10.2018 (vierter von unten).
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Prof. Dr. Dirk Engelhardt, bei der Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes am 10.10.2018 (vierter von unten).

Engelhardt warnt bei Bundestagsanhörung vor erheblichen Kostensteigerungen und lehnt geplante Ausnahmen für Landwirte und Müllfahrzeuge ab

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V., Prof. Dr. Dirk Engelhardt, hat in der Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 10.10.2018 klare Worte zur neuen LKW-Maut ab Januar 2019 gefunden. Engelhardt wies dabei mit Nachdruck auf die zu erwartende zusätzliche Mehrbelastung für das Transportgewerbe i. H. v. von 3 Milliarden Euro pro Jahr hin und verdeutlichte: „Diese eklatante Mautsteigerung kann bei den geringen Gewinnmargen kein Transportunternehmer stemmen. Sie wird daher unweigerlich zu steigenden Verbraucherpreisen führen!“

Die von der Bundesregierung geplanten Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h lehnte Prof. Dr. Engelhardt mit Nachdruck ab, ebenso wie Ausnahmen für kommunale Abfalltransporte. „Unsere Lkw dürfen auf Bundesstraßen außerorts auch nur 60 km/h fahren. Wenn man land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu dieser Geschwindigkeit die Maut erlässt, wird es erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten des gewerblichen Güterkraftverkehrs geben.“ Die Ausnahme sollte daher auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h beschränkt werden, wie dies auch für das Güterkraftverkehrsgesetz geplant ist.

Außerdem forderte Prof. Dr. Engelhardt, dass Euro-VI Fahrzeuge als derzeit schadstoffärmste Fahrzeuge wie auch LNG-Fahrzeuge dringend einen stärkeren Mautvorteil erhalten, um den Anreiz zur Umrüstung der Flotten im Nahverkehr zu erhöhen. Die stärkere Berücksichtigung der Gewichtsklassen bei der Mautberechnung begrüßte Prof. Dr. Engelhardt, gab jedoch zu bedenken, dass der Fuhrpark von Unternehmen, die aufgrund des bisherigen Mautvorteils in 4-Achser investiert haben, nun entwertet wird. Er sprach sich dafür aus, hier Übergangslösungen zu finden.

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