Pressemitteilungen

Kategorie: Fahrverbote/Kosten und Wettbewerb

Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.08.2019

Bereits mehr als 50.000 Lkw für die dritte Klage registriert Der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main und seine Partnerverbände (AMÖ, BWVL, DSLV) kämpfen gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU gegen das sog. Lkw-Kartell. In zwei Klagen aus 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche

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Brenner-Gipfel: Europäische Logistikverbände schalten EU-Kommission gegen die willkürliche Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots in Tirol ein

EU-Kommission als Hüterin der Europäischen Verträge und der vier Europäischen Grundfreiheiten um Unterstützung gebeten Im Vorfeld des für Donnerstag, den 25.07.2019 in Berlin angesetzten Brenner-Gipfels mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter informiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main: Nachdem das Bundesland Tirol am 08.07.2019 eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter (Sektorales Fahrverbot) erlassen hat, wovon u.a. entgegen einer Vereinbarung mit der EU-Kommission von 2016 sogar Lkw der saubersten Schadstoffklasse Euro VI betroffen sind, hat sich der (BGL) gemeinsam mit sechs europäischen Logistikverbänden und dem Weltverband IRU (International Road Transport Union) mit Schreiben an EU-Kommissionspräsident Juncker, an EU-Verkehrskommissarin Bulc und an EU-Binnenmarktkommissarin Bienkowska gewandt. Darin wird die EU-Kommission als Hüterin der Europäischen

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Logistikverband BGL geht in Brüssel und Berlin gegen willkürliche Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots in Tirol vor

EU-Kommission als Hüterin der Verträge und der vier europäischen Grundfreiheiten gefordert Nachdem das Bundesland Tirol am 08.07.2019 eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter (Sektorales Fahrverbot) erlassen hat, wovon u.a. entgegen einer Vereinbarung mit der EU-Kommission von 2016 sogar Lkw der saubersten Schadstoffklasse Euro VI betroffen sind, hat sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Schreiben an EU-Kommissionspräsident Juncker, an EU-Verkehrskommissarin Bulc und an EU-Binnenmarktkommissarin Bienkowska gewandt. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wurde um nachdrückliche Unterstützung gebeten. Die Ende 2016 erlassene Sektorale Fahrverbotsverordnung sieht bislang eine unbefristete Befreiung für alle Euro VI-Fahrzeuge vor. Nach der Verschärfung ab dem 01.01.2020, die überdies eine Ausweitung der vom Fahrverbot betroffenen Güterarten von 8 auf 13 vorsieht, wird der Brennerpass und damit eine der

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Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2019 ist da!

Die bewährte Spezial-Landkarte für Fahrzeuge, die von den zusätzlichen Lkw-Fahrverboten der Ferienreiseverordnung betroffen sind, wurde aktualisiert Ab sofort bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. wieder seine bewährte Ausweichstreckenkarte an. Sie wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erarbeitet und bietet eine Hilfe für Fahrer, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind. Denn auch in diesem Jahr gilt während dieser Monate in Deutschland an allen Samstagen (ab 06.07.2019 bis einschließlich 31.08.2019) für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Lkw mit Anhängern in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten. Die in der großformatigen Ausweichstreckenkarte im Maßstab 1:1.000.000 vorgeschlage­nen Alternativstrecken wurden auf ihre Eignung für Last- und Sattelzüge bis 40 t

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Erweiterte AGB für logistische Zusatzleistungen

DSLV, AMÖ, BGL empfehlen Logistik-AGB 2019 Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) empfehlen unverbindlich, ab 1. Juli 2019 die Logistik-AGB 2019 anzuwenden. Gemeinsam mit dem Institut für Logistikrecht und Riskmanagement (ILRM), Bremerhaven, unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Wieske, haben die Bundesverbände die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sogenannte speditionsunübliche logistische Leistungen aktualisiert und erweitert. Mit einer Vielzahl logistischer Zusatzleistungen wie die Auftragsannahme, Warenbehandlung, -prüfung oder -aufbereitung sind viele Speditionen tief in die Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse von Industrie und Handel integriert. Diese Leistungen fallen nicht oder nur punktuell in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und werden dafür durch ergänzende Regelungen der Logistik-AGB abgedeckt. Mit den Logistik-AGB 2019 wurden der Anwendungsbereich

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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.05.2019

Bereits mehr als 10.000 Lkw für die dritte Klage registriert Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright kämpft der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw. Die Schadenshöhe liegt bereits jetzt im 10-stelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell bis Ende Mai verlängert. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 31.05.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Dort sind bereits mehr als 10.000 Lkw vorgemerkt. Verbandsmitgliedschaft zahlt sich aus: Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer

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ARTE-Sendung über angeblichen Lkw-Wahnsinn sorgt in Fachkreisen für Irritationen

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung nimmt Stellung Am 07.05.2019 sendete der Kultursender ARTE eine neunzigminütige Doku-Soap mit dem grotesken Titel „Wahnsinn Lkw – Wie der globale Schwerverkehr uns alle kaputtmacht“ (bereits die Tatsache, dass Sie das hier lesen können, deutet auf das Gegenteil hin). In Fachkreisen sorgte der Beitrag für Irritationen, da die getroffenen Feststellungen von stark schwankender Qualität sind. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main äußert sich dazu wie folgt: Wäre der im Kultursender ARTE gezeigte Film „Wahnsinn Lkw“ – um in kulturellen Dimensionen zu bleiben – ein Gemälde von Lucas Cranach, könnte man genau diejenigen Stellen benennen, bei denen der Meister selbst Hand anlegte, aber auch die Stellen, die der Meister den Lehrlingen seiner Werkstatt überlassen hat:

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Martin Bulheller

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