Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das Lkw-Kartell wird verlängert bis zum 31.08.2019
Bereits mehr als 50.000 Lkw für die dritte Klage registriert Der Logistikverband BGL aus Frankfurt am Main und seine Partnerverbände (AMÖ, BWVL, DSLV) kämpfen gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU gegen das sog. Lkw-Kartell. In zwei Klagen aus 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet. Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31.08.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche