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Unternehmerinnen und Unternehmer geben den Takt vor
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ist föderal strukturiert. Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Mitglieder des BGL sind derzeit 16 Landes- und Bundesorganisationen, in denen die Transportunternehmen organisiert sind. Mitglied werden können Landesverbände, Berufsverbände und gewerbewirtschaftliche Organisationen der Kraftwagen- Güterkraftverkehrs-, Logistik- und Entsorgungswirtschaft, wenn diese bundesweit tätig sind. Auch Transportunternehmen aus Bundesländern, in denen kein Landesverband existiert, können Mitglied im BGL werden. In den Verband aufgenommen werden können auch Fördermitglieder. Eine solche assoziierte Mitgliedschaft erwerben können Einzelpersonen, Unternehmen sowie Organisationen auch aus anderen Wirtschaftsbereichen.
Die Mitgliedsorganisationen und bundesunmittelbaren Mitglieder entsenden Delegierte in die BGL-Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des BGL. Sie wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat und entscheidet u.a. über die Aufnahme neuer Organisationen in den Verband. Über die Aufnahme von bundesunmittelbaren Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern, von denen ein Mitglied die Bezeichnung Vorstandssprecher führt. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Ihnen obliegt die Führung der Geschäfte des BGL, die Vertretung des Verbandes nach außen sowie der regelmäßige Austausch mit den Mitgliedern zu aktuellen politischen Themen. Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Er koordiniert und steuert die Arbeiten in den Fachabteilungen sowie in den BGL-Repräsentanzen in Berlin und Brüssel.
Der Aufsichtsrat ist unternehmergeführt besteht aus mindestens drei und maximal sechs Mitgliedern. Er wird alle drei Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Gemeinsam mit dem Vorstand berät der Aufsichtsrat gewerbe- und verkehrspolitische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und setzt Fachausschüsse und Arbeitskreise als beratende Institutionen für Vorstand und Aufsichtsrat ein. Darüber hinaus vertritt der Aufsichtsrat den BGL in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Vorstand.
Vorstand und Aufsichtsrat können einen Beirat einrichten. In diesen Beirat können assoziierte Mitglieder und weitere sachkundige Mitglieder berufen werden, seine Aufgabe liegt darin, Vorstand und Aufsichtsrat in gewerbe- und verkehrspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten.
Organisatorische Gliederung des BGL
