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Förderprogramme Mautharmonisierung

Der BGL hat die Mauteinführung mit der Vorbedingung einer Harmonisierung der fiskalischen Wettbewerbsbedingungen mitgetragen. Zur Entlastung des Transportlogistikgewerbes wurden vier Förderprogramme durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgelegt.

Förderprogramm De-minimis:

De-minimis-Beihilfen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt werden für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Die jährliche Zuwendung beträgt maximal 33.000 Euro je Antrag stellendes Unternehmen.

Förderrichtlinie De-minimis

Förderprogramm Ausbildung:

Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin schaffen. Je Ausbildungsverhältnis zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro pro Unternehmen anerkannt. Im ersten Ausbildungsjahr 21.700 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 15.200 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 13.100 Euro.

Förderrichtlinie Ausbildung

Förderprogramm Weiterbildung:

Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß dem Maßnahmenkatalog der Richtlinie Weiterbildung durchführen. Der Förderhöchstsatz berechnet sich aus der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz. Dieser beträgt bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.

Förderrichtlinie Weiterbildung

Förderprogramm EEN:

Gefördert wird die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen, welche mit Erdgas, Flüssigerdgas oder elektrisch (Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) angetrieben werden. Pauschal erfolgt ein Zuschuss bei Erdgasantrieb von 8.000 Euro pro Fahrzeug, bei Flüssigerdgasantrieb und Elektroantrieb bis einschließlich 12 t zGG von 12.000 Euro pro Fahrzeug. Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ab 12 t zGG werden 40.000 Euro pro Fahrzeug bezuschusst.

Förderrichtlinie EEN

Förderprogramm ENF:

Gefördert werden die Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs sowie der erfolgte Erwerb eines Neufahrzeugs der Schadstoffklasse Euro VI. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15.000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV sowie 10.000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Die Bezuschussung der Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie erfolgt in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie. Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem im Zusammenhang mit dessen Erwerb verschrotteten Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden.

Förderrichtlinie ENF

Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 29.03.2021:

Gefördert werden System- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie Systemkosten entsprechender Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme (maximal 15.000 Euro pro Jahr). Jede Ausrüstung eines förderfähigen Kraftfahrzeugs stellt eine Einzelmaßnahme dar.

Förderrichtlinie AAS

Mitgliedsunternehmen werden durch die BGL-Mitgliedsorganisationen fachlich bei der Antragstellung beraten.