Umwelt
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Der BGL betrachtet die Praxis spezifischer Ausnahmeregelungen für Lieferverkehre in den Umweltzonen weiterhin als problematisch. Die kommunalen Kriterien zur Erlangung solcher zeitlich befristeten Bewilligungen weichen stark von einander ab. Immer mehr Gemeinden sehen überhaupt keine Ausnahmen mehr vor oder reduzieren die Anzahl der erteilten und generell nicht auf andere Umweltzonen übertragbaren Bewilligungen.
Für logistische Herausforderungen sorgen bei den Transportunternehmen insbesondere solche Kommunen, deren Entscheidungsträger kurzfristig ihre Pläne für Umweltzonen änderten. Offensichtlich ist nicht allen Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden klar, wie wichtig planbare und verbindliche Aussagen über Umweltzonen für die Transportwirtschaft sind. Schließlich haben Transportlogistikunternehmen mit ihren Kunden Lieferverträge abgeschlossen und müssen diese erfüllen. Nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt sich die Frage, ob mit den vorhandenen Fahrzeugen der Firmensitz eines Kunden in einer eventuell betroffenen Umweltzone beliefert werden kann oder neue Fahrzeuge beschafft werden müssen. Diese Umstände führten zu Verunsicherungen im deutschen Transportlogistikgewerbe, weil auf der Basis unvollständiger Informationen kein Unternehmen belastbare mittelfristige betriebswirtschaftliche Planungen vornehmen kann.