Umwelt
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Wichtigste Regelungen imBereich der Entsorgungslogistik

Jede entwickelte Volkswirtschaft ist neben Energie auf wertvolle Rohstoffe angewiesen. In Deutschland geht der erreichte Wohlstand mit einem hohen Ressourcenverbrauch einher. Weil viele natürliche Ressourcen „endlich“ sind, verlangt dies ein sensibles und effizientes Ressourcenmanagement.
Nachhaltigkeit in der Rohstoff- und Recyclingwirtschaft sind die Antwort auf diese Herausforderung. Bereits seit jeher werden Altmetalle und Metallschrotte gesammelt und wiederverwertet. Ebenso wird schon seit vielen Jahrzehnten aus Bauschutt wertvolles Sekundärmaterial gewonnen, aus Altpapier werden Zeitschriften, aus Altglas werden wieder Flaschen, aus Altkunststoffen werden hochwertige Kunststoffe für den Fahrzeugbau. Diese bewährten Stoffkreisläufe wurden und werden auf immer mehr Wertstoffkategorien ausgeweitet.
Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in den letzten 40 Jahren erheblich gewandelt. Zu Beginn standen mit den Abfallgesetzen von 1972 und 1985 noch Regelungen über Deponietechnik im Vordergrund. Schlagwörter wie „Giftmülldeponien“ waren damals in aller Munde.
Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1997 nahm das deutsche Abfallrecht erstmals eine neue Richtung: Der Verwertungsgedanke von Abfällen stand zunehmend im Vordergrund. Deponien waren schließlich seit Juni 2005 kein Thema mehr, weil das Ablagern organischer Abfälle verboten wurde und Hausmüllabfälle seitdem verbrannt werden müssen.
Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde 2012 der Recycling- und Wiederverwendungsgedanke noch weiter in den Vordergrund gerückt. Schließlich handelt es sich bei den meisten Abfälle um wertvolle Rohstoffe. Der deutsche Gesetzgeber musste die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) umsetzen und hat dabei zahlreiche ergänzende Regelungen vorgenommen.
Zum 1. Juni 2014 ist in Deutschland darüber hinaus die Abfallerlaubnisverordnung (AbfAEV) in Kraft getreten. Diese fasst alle Regelungen im Zusammenhang mit dem Handeln, Makeln, Sammeln und Befördern sowohl gefährlicher als auch nichtgefährlicher Abfälle in einer Rechtsverordnung zusammen.
Abfalllogistik: Zentrales Element zur Bewirtschaftung von Abfällen
Oberstes Ziel im Umgang mit Abfällen ist die Abfallvermeidung: Der Anfall von Abfällen soll schon bei der Produktion so gering wie möglich gehalten werden. Weil aber Abfälle nicht gänzlich vermieden werden können, erfolgt im nächsten Schritt die Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung. Dazu werden Abfälle, insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff und Bauschutt ggf. sortiert und aufbereitet, um anschließend in den Stoffkreislauf zurückgeführt zu werden („Recycling“). Wichtig ist dabei die Getrenntsammlung der einzelnen Abfallfraktionen.
Ist die Verwertung bestimmter Abfallgruppen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen sie in speziellen Öfen verbrannt werden („energetische Verwertung“). Abfälle, die nicht verwertbar sind, werden umweltverträglich beseitigt.
In der Entsorgungsbranche existieren unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale, die jeweils eine besondere Spezialisierung mit entsprechendem Fachwissen und Genehmigungen voraussetzen. Je nach Art der angebotenen Dienstleistung umfasst dies umfassende Kenntnisse des Umweltrechtes, insbesondere in den Teilbereichen Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserhaushaltsrecht, Gefahrgut- und ggf. Gefahrstoffrecht.
Befördern von Abfällen (Transportieren und Sammeln)
Damit aus Abfällen wieder wertvolle Rohstoffe werden können, müssen diese zunächst beim Kunden abgeholt oder dort eingesammelt werden. Dazu sind neben qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf die Bedürfnisse des Kunden abgestellte Behälter- und Fahrzeugsysteme sowie umfassende Genehmigungen zur Abfallbeförderung erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Aspekt des Beförderns von Abfällen sind die Regelungen des deutschen Abfallrechtes zu beachten. Sollen gefährliche Abfälle befördert werden, sind meist auch die gefahrgutrechtlichen Vorschriften des ADR zu beachten.
Eine „Spezialität“ bildet die Beförderung von Abfällen und Sekundärrohstoffen im grenzüberschreitenden Verkehr, da hier die Anforderungen des europäischen Abfallrechtes angewandt werden müssen. Weil jedes EU-Mitgliedsland zusätzlich über ein eigenständiges Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren zur Beförderung von Abfällen verfügt, ist bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zusätzliches Know-how erforderlich.
Bewirtschaften von Abfällen (Handeln und Makeln)
Häufig werden Abfälle als Wertstoffe gehandelt. Dies betrifft in erster Linie die klassischen „Sekundärrohstoffe“, wie Altpapier, Kunststoffe und Altglas. Erfolgt ein Umgang mit eigenen Abfällen, wird dies als „Handel“ mit Abfällen bezeichnet. Erfolgt eine Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte, so wird dies als „Makeln“ eingestuft.
Umgang mit Abfällen (Behandeln und Lagern)
Vor der Wiederverwendung müssen die Abfälle durch Einsatz modernster Technik sortiert, gereinigt und aufbereitet werden. Hierzu sind neben qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine spezifische Anlagentechnik als auch umfassende Genehmigungen und Erlaubnisse für die Behandlung als auch für die Lagerung von Abfällen erforderlich.