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Lkw-Blockaden in Italien: BGL bittet Auswärtiges Amt und Bundesverkehrsministerium, die körperliche Unversehrtheit deutscher Lkw-Fahrer zu gewährleisten.24.01.12 BGL, Frankfurt am Main, 24.01.2012: Seit Montag blockieren Transportunternehmen in Italien zahlreiche Autobahnen, Mautstationen und Landstraßen. Mehr als 60 Straßenblockaden führen in einigen Regionen bereits zu Versorgungsengpässen. Auch mehrere hundert deutsche Lkw-Fahrer werden in den Blockaden in einer Art Geiselhaft festgehalten. Bei den teilweise chaotischen Zuständen ist es bereits zu gewalttätigen Übergriffen auf deutsche Lkw-Fahrer gekommen, die versucht haben ihre Fahrt fortzusetzen. Aber nicht nur die Gesundheit der deutschen Fahrer ist gefährdet, sondern auch Fahrzeuge und Ladung wurden bereits beschädigt. In mehreren Fällen wurden deutsche Fahrer unter Gewaltandrohung der Streikposten aufgefordert, die Kühlaggregate ihrer Lkw abzustellen, mit dem Ziel geladene frische Lebensmittel verderben zu lassen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat in einem Schreiben an die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Frau Dr. Emily Haber, sowie an den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Rainer Bomba, auf die angespannte Situation in Italien hingewiesen. Die Staatssekretäre wurden darin gebeten, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um "die körperliche Unversehrtheit unserer Fahrer zu gewährleisten, aber auch Fahrzeuge samt Ladung vor Übergriffen zu schützen". Des Weiteren hat der BGL auf die humanitäre Situation der in den Blockaden festsitzenden Fahrer hingewiesen, die derzeit keinerlei Möglichkeit der Versorgung haben und denen selbst einfachste sanitäre Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen. Zwar hat nach BGL-Informationen die EU-Kommission bereits Kontakt mit der italienischen Innenministerin aufgenommen, um Italien auf seine Verpflichtung zur Sicherung des freien Warenverkehrs hinzuweisen. Sichtbare Maßnahmen der italienischen Regierung, die Blockaden aufzuheben, sind derzeit allerdings nicht festzustellen. EU-Mitgliedsstaaten sind nach den EU-Verträgen grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen freien Warenverkehr auf dem eigenen Territorium sicherzustellen. |
Pressekontakt
Martin Bulheller |