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Deutsches Transportlogistikgewerbe kann durchatmen: EU-Parlament spricht sich gegen deutliche Dieselverteuerung aus.

20.04.12

BGL, Frankfurt am Main, 20.04.2012: Mit klarer Mehrheit hat sich das Europäische Parlament gestern gegen Pläne der EU-Kommission für eine neue Energiesteuerrichtlinie ausgesprochen. Die Kommission hatte u.a. vorgeschlagen, Dieselkraftstoff deutlich höher zu besteuern als Vergaserkraftstoff. Dies hätte bei gleichbleibendem Steuersatz für Benzin in Deutschland zu einer rund 60 %-igen Erhöhung des Dieselsteuersatzes geführt.

Seit Monaten hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in zahlreichen Gesprächen in Brüssel, Straßburg und Berlin auf die fatalen Konsequenzen einer Umstellung der (nationalen) Besteuerung nach dem Energiegehalt anstatt wie bisher nach Volumen (Liter) hingewiesen. Aufgrund des höheren Energiegehalts von Diesel gegenüber Benzin wäre die Dieseltechnologie als effizient überlegener Energieträger gegenüber anderen fossilen Kraftstoffen deutlich benachteiligt worden. Der dadurch ausgelöste Preisschock durch erneute deutliche Verteuerung des Dieselkraftstoffs in Deutschland, verbunden mit noch größeren Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Güterkraftverkehr hätte für viele mittelständische deutsche Transportlogistikunternehmen das Aus bedeutet.

Durch die Ablehnung des Kommissionsvorschlags im EU-Parlament kann das deutsche mittelständische Verkehrsgewerbe zumindest vorläufig durchatmen. Das letzte Wort hat nun der Ministerrat, in dem Einstimmigkeit erforderlich ist und in dem Deutschland bereits seine Ablehnung signalisiert hat. Leider nach wie vor ungeklärt bleibt allerdings auch nach diesem Parlamentsvotum, wann und wie die nach wie vor bestehenden eklatanten Harmonisierungsdefizite durch unterschiedliche Energiesteuern für Dieselkraftstoff in Europa abgebaut werden können. Dem deutschen Dieselsteuersatz von 47,04 C/l stehen noch immer deutlich niedrigere Steuersätze in den Nachbarstaaten Luxemburg und Polen (jeweils 33,00 C/l) und in Österreich (39,70 C/l) gegenüber. "Es wird höchste Zeit, die nach wie vor bestehenden großen Unterschiede in der Dieselbesteuerung zu Lasten des deutschen Transportlogistikgewerbes, aber auch durch Tanktourismus zu Lasten des deutschen Finanzministers effektiv abzubauen", so BGL-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Karlheinz Schmidt. "Eine schrittweise Angleichung könnte kurzfristig über eine Anhebung der Mindeststeuern in der EU erfolgen. Ziel muss aber letztlich eine einheitliche Energieverbrauchssteuer für gewerblich genutzten Diesel in ganz Europa bleiben."

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