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Beschwerde bei der EU-Kommission wegen neuer Regelungen bei grenzüber-schreitenden Abfalltransporten in Italien

19.04.12

BGL, Frankfurt am Main, 19.04.2012: Das italienische Umweltministerium hat ein Gesetz erlassen, das bei Abfalltransporten von und nach Italien seit Ostersamstag die Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung verlangt.

Der BGL sieht in der neuen italienischen Norm massive Rechtsverstöße, weswegen sich der Verband in einem gemeinsamen Schreiben mit sieben weiteren europäischen Verbänden der Transportbranche an die Europäische Kommission gewandt hat. Die Verbände machen deutlich, dass Abfalltransporteure den geforderten Nachweis nur schwerlich erbringen können. Weil die Beförderer nicht in das eigentliche Genehmigungsprozedere eingebunden seien, liege die Erteilung einer amtlichen Bestätigung eines solchen Nachweises im Ermessen der zuständigen Behörde. Darüber hinaus sehen die Verbände durch diese Regelung den freien EU-Warenverkehr behindert. Aus diesem Grund drängen die Verbände die Kommission zur baldigen Intervention in Italien.

Die Verbände erläuterten der Kommission, dass bereits die ersten Unternehmen von den Auswirkungen des italienischen Gesetzes betroffen sind, deren Lkw nicht mehr be- oder entladen werden. Insbesondere bei kunststoffverarbeitenden Unternehmen sei es dadurch schon zu ersten besorgniserregenden Versorgungsengpässen gekommen. Bei einigen der Betriebe drohe die Produktion innerhalb weniger Tage zum Stillstand zu kommen, wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen würden. Der BGL und seine Schwesterverbände befürchten, dass weitere Branchen schnell folgen könnten. Die aus dem italienischen Gesetz resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, nämlich der nahezu vollständige Stopp aller entsprechenden Abfalltransporte, könnten schnell existenzgefährdende Dimensionen für viele Betriebe in der Europäischen Union annehmen.

Ihr Ansprechpartner ist Guido Koschany unter Tel. 069/7919-291 oder:

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Martin Bulheller
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