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BGL: Mautharmonisierung bleibt das Gebot der Stunde.

Auch für 2013 wird Überzeichnung der Fördermittel erwartet.

12.10.12

BGL, Bremen, 12.10.2012: Das vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main erkämpfte Mautharmonisierungsprogramm erweist sich in Anbetracht der immer stärker werdenden Konkurrenz durch Lkw aus den EU-Beitrittsstaaten, deren Mautkilometeranteil in den ersten acht Monaten dieses Jahres bereits bei 24,5 % lag, als stabilisierender Faktor. Rückblick: 2011 konnten die zur Förderung der Sicherheit und des Umweltschutzes in den Unternehmen sowie für die Aus- und Weiterbildung bereitgestellten Mittel erstmals nahezu ausgeschöpft werden. Das Innovationsprogramm zur Förderung der Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge wurde in voller Höhe in Anspruch genommen. ^

Die Fördermittel der Programme "De-minis" und "Aus- und Weiterbildung" für 2012 waren dreifach überzeichnet, 55.000 Anträge über fast 1 Mrd. ? wurden gestellt. Dabei gab es das Phänomen der überhöhten Förderanträge: Eine ganze Reihe von Firmen hat bewusst deutlich mehr Geld beantragt als sie auszugeben beabsichtigten, um "auf der sicheren Seite zu sein". Die durch solche Anträge blockierten Mittel standen dann aber nicht Unternehmen zur Verfügung, die ihren Förderantrag korrekt gestellt hatten, jedoch "weiter hinten" in der Reihe des sog. Windhundverfahrens positioniert waren. Solche "Luftbuchungen" verzögern die Bearbeitung der Anträge und führen dazu, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel trotz Überzeichnung des Förderprogramms nicht abfließen. Deshalb hat sich der BGL gemeinsam mit anderen Verbänden beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für eine Anpassung der Förderrichtlinien eingesetzt: Die Förderhöchstgrenzen orientieren sich zukünftig verstärkt an der Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge. So gibt es für Weiterbildungen nur noch maximal 600 ? pro mautpflichtigem Lkw. Im Bereich De-minimis wurden die Fördergrenzen von 2.000 ? auf 1.500 ? pro Fahrzeug und von max. 33.000 ? auf 25.500 ? pro Unternehmen gesenkt. Überdies ist bei positiv beschiedenen Anträgen zur Ausbildungsförderung binnen zweier Monate ein verbindlicher Ausbildungsvertrag vorzulegen. Unabhängig davon strebt der BGL mehr haushaltsrechtliche Flexibilität bei der Überschreitung der Haushaltsansätze an. Damit könnte gewährleistet werden, dass die Zahl der genehmigten Förderanträge besser im Einklang mit den insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln stünde.

In den letzten Tagen berichteten die Medien anlässlich des am 01.10.2012 gestarteten neuen Förderantragszeitraums über die tatsächliche oder vermeintliche Überlastung der elektronischen Systeme des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fakt ist, dass sich BAG-Präsident Andreas Marquardt höchstpersönlich um Mitternacht vor seiner Behörde eingefunden hat, um die ersten Anträge eigenhändig entgegenzunehmen. Der BGL nimmt dieses Engagement zum Anlass, sich an dieser Stelle grundsätzlich für den hohen persönlichen Einsatz des BAG-Präsidenten bei der Fortentwicklung und Optimierung der Förderprogramme zu bedanken.

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im neuen BGL-Jahresbericht auf Seite 12-13.

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: (069) 79 19-277
Telefax: (069) 79 19-227
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