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Rampenproblematik: Und sie bewegt sich doch!

BGL hält das Tempo hoch.

12.10.12

BGL, Bremen, 12.10.2012: Seit Jahren engagiert sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. für die Verbesserung der oftmals unhaltbaren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen von Lkw-Fahrern an den Laderampen von Handels- und Industriestandorten. Dabei stehen zwei Handlungsfelder im Fokus: Zum einen die schlechten sozialen und sanitären Bedingungen, zum anderen überlange und kaum zu kalkulierende Wartezeiten. Vielfach können durch Vorziehen der Lkw in der Warteschlange zur Rampe "im Minutentakt" die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten vielfach nicht eingehalten werden, da jede auch noch so kleine Bewegung des Lkw vom Digitalen Tachographen nach 30 Sekunden gnadenlos als Lenkzeit notiert wird. Dadurch verfällt die bis zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls genommene Pausenzeit rückstandslos, d.h. der Fahrer wird so eingestuft, als hätte er überhaupt keine Pause gemacht, selbst wenn ihm nur eine Minute zur gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeit fehlt! Viele Empfänger "missbrauchen" zudem Lkw-Fahrer als kostenloses Be- und Entladepersonal.

Lieferbedingte Wartezeiten sind zudem für Transportlogistikunternehmen kaum noch kalkulierbar. Die Disposition von weiteren Abladestellen und Folgeaufträgen wird damit zu einem unlösbaren Dilemma zwischen der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten einerseits und der Einhaltung der vom Empfänger vorgegebenen Lieferzeitfenster andererseits. Dies geht zulasten der Transportunternehmen und Fahrer, die schon bei geringen Lenkzeitverstößen hohe Geldbußen erwarten.

Dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sieht es als Fortschritt an, dass es gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di gelungen ist, die Rampenproblematik im "Aktionsplan Güterverkehr und Logistik" der Bundesregierung zu verankern (Maßnahme 2 J "Optimierung der Abläufe an Verladerampen"). Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat in der Folge einen "Sonderbericht zur Situation an der Laderampe" erarbeitet, der die prekäre Situation bestätigte. Eine Vertiefungsstudie "Schnittstelle Rampe - Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten" soll noch im Herbst dieses Jahres konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigen. Zu diesem Zweck führte das damit befasste Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Juli und August 2012 eine äußerst intensiv genutzte Internet-Fragebogenaktion für eine wissenschaftliche Analyse der Situation an den Laderampen durch. Von der Auswertung erwartet der BGL weitere Impulse zur Verbesserung der Rampenproblematik.

Parallel dazu versuchte der BGL zur Entschärfung der sich zuspitzenden Situation über einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit Verladerverbänden aus Industrie und Handel gemeinsame Lösungen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu finden. Zu diesem Zweck hatte der BGL einen Verhaltenskodex für einen fairen Umgang der an Be- und Entladestellen Beteiligten entworfen und der Marktgegenseite zur Diskussion vorgelegt. Da sich kein Konsens mit den großen Handelsverbänden herstellen ließ, hat der BGL die entworfenen Verhaltensregeln nunmehr einseitig als Verhaltensempfehlungen an seine Mitglieder herausgegeben (siehe Anlage 1). Diese Empfehlungen enthalten u.a. den Hinweis, dass Vereinbarungen zum Abfertigungsvorgang beim Warenempfänger - mit dem das Transportunternehmen meist keine vertragliche Vereinbarung hat - bereits in den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber (i.d.R. dem Warenversender oder dem Spediteur) zu regeln sind. Dies betrifft z.B. auch die Mitarbeit des Fahrers beim Entladen oder die Vergütung von Standzeiten. Der BGL mahnt zudem im persönlichen Umgang zwischen Rampenpersonal und Lkw-Fahrern angemessenere Formen an und fordert die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Dazu gehören z.B. sozialverträgliche Aufenthaltsmöglichkeiten und der ungehinderte Zugang zu sanitären Einrichtungen für Fahrerinnen und Fahrer.

Nach Veröffentlichung seiner Verhaltensempfehlungen hat der BGL viele positive Rückmeldungen von unterschiedlichsten Seiten erhalten. So haben z.B. ausländische Transportverbände um die Erlaubnis zur Übersetzung des Textes gebeten und einzelne Auftraggeber zeigten vorbildliche Rampensituationen als Best-Practice-Bespiele auf. Dennoch ist der ganz große Durchbruch noch nicht zu verzeichnen. Der BGL wird deshalb in weiteren Gesprächen mit der Verladerseite die Möglichkeiten für Verbesserungen suchen. Ziel ist und bleibt es, Rechte und Pflichten aller in die Rampenproblematik involvierten Parteien fair zu definieren. Besonders weit fortgeschritten sind Gespräche mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) zur Beschleunigung der Abfertigung und werksinterner Durchlaufzeiten von Fahrzeugen. Darüber hinaus wirkt der BGL auch mit in verschiedenen Arbeitsgruppen der GS 1 (Global Standard One) Germany GmbH z.B. zur effizienteren Wareneingangsabwicklung, zur elektronischen Zeitfenstervergabe oder zum verbessertem Datenaustausch.

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im neuen BGL-Jahresbericht auf Seite 38-39, 67-68 + 159-162.

Anhänge

ANLAGE_1_BGL-VERHALTENSEMPFEHLUNGEN_RAMPE.PDF

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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