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BGL kritisiert neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

05.03.12

Monopolisierung in der Entsorgungswirtschaft droht

BGL, Frankfurt am Main, 05.03.2012: Mit dem jüngst im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) droht nach Einschätzung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. eine Monopolisierung in der Entsorgungswirtschaft. Privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen werden vom fairen Wettbewerb ausgeschlossen, indem ihnen die gewerbliche Sammlung von Abfällen zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz und der "fetten Gebührenhaushalte" untersagt werden kann.

Hintergrund: Eine Bestimmung in § 17 Absatz 3 KrWG schreibt vor, dass "? die vom gewerblichen Sammler angebotene Sammlung und Verwertung der Abfälle wesentlich leistungsfähiger [sein muss] als die von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder dem von ihm beauftragten Dritten bereits angebotene oder konkret geplante Leistung." Es darf also ruhig etwas teurer sein, weil der Verbraucher ohnehin keine Wahl hat und zukünftig von wettbewerbsorientierten Preisen vielfach nur noch träumen darf.

BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt dazu: "Durch diese elementare Benachteiligung der privatwirtschaftlichen Konkurrenz wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetrieben zu geradezu mittelalterlich anmutenden Pfründen verholfen! Viele Bürger, die bereits dank staatlicher Reglementierungs- und Förderungswut unter permanent steigenden Stromkosten leiden, müssen sich nun zusätzlich auch auf Steigerungen bei der Kostenposition ?Müllabfuhr? in ihren Betriebskostenabrechnungen gefasst machen."

Ihr Ansprechpartner ist Guido Koschany unter Tel. 069/7919-291 oder:

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