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"Monoberuf" Berufskraftfahrer

22.10.01

BGL. Frankfurt/M. - Die seit 1974 bestehende Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung ist in diesem Jahr durch eine neue Ausbildungsverordnung ersetzt worden. Sie verlängert die Ausbildungsdauer auf drei Jahre und trägt damit den gestiegenen Anforderungen an das Fahrpersonal von heute Rechnung. Die Verordnung unterscheidet auch nicht mehr zwischen den Fachrichtungen Gütertransport und Personenbeförderung. Nach dieser Regelung können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung aber auch Unternehmer des Reiseverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs Jugendlichen zum "Monoberuf" Berufskraftfahrer verhelfen.

Bereits mit 16 Jahren können sie sich im technischen Bereich ihres Ausbildungsbetriebes ausbilden lassen. Mit 17 Jahren erwerben sie die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1 und C1E und können diese Fahrzeuge selbständig im Rahmen der Ausbildung führen. Mit 18 Jahren erfolgt der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE. In der praktischen Abschlussprüfung absolvieren die Jugendlichen ihre Prüfung entweder mit Fahrzeugen der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 m oder mit Fahrzeugen der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 m, die vornehmlich im ÖPNV oder Personenverkehr eingesetzt werden. In der schriftlichen Abschlussprüfung wird nicht mehr zwischen den Ausbildungsschwerpunkten Güterkraftverkehr und Personenbeförderung unterschieden.

Der BGL hat in seiner Informationsreihe "Faltblätter zur Berufsbildung" die neue Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung auf sechs Seiten mit Spezialthemen beschrieben und wirbt damit in der Unternehmerschaft für die Nachwuchsförderung in der Branche. Der Bundesverband setzt dabei auf den sich bereits seit vergangenem Jahr abzeichnenden positiven Trend in den Ausbildungsbetrieben. So entschieden sich bundesweit 725 Jugendliche gegenüber 625 Jugendlichen im Jahre 1999 für eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. "Mit der modernisierten neuen dreijährigen Ausbildung, die zum 1. August 2001 in Kraft getreten ist, wird die Akzeptanz dieses Berufes bei Unternehmen und Jugendlichen weiter steigen," zeigt sich der BGL überzeugt.

Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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E-Mail: presse@bgl-ev.de

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