"Paragraphen-Vorhang" in Osteuropa
22.10.01
BGL. Frankfurt/M. - Obwohl der "Eiserne Vorhang" nach Ende des Kalten Krieges zwischen West- und Osteuropa verschwunden ist, wird der Güterverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit den Nachfolgestaaten des Warschauer Paktes durch einen "Paragraphen-Vorhang" aus juristischen Regelwerken nach wie vor erheblich behindert. Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) berichtet, sehen sich deutsche Transportunternehmen z.B. im Verkehr mit der Russischen Föderation mit einer Zollgesetzgebung konfrontiert, die ihnen den Zugang zum deutsch-russischen Verkehrsmarkt extrem erschwert.
Oftmals werden wichtige Regelungen erst nach ihrem Inkrafttreten bekannt, obwohl sie sofort Strafgeldverfahren nach sich ziehen. Auch Weißrussland nutzt seine Lage als wichtiges Transitland mit kostentreibenden Bestimmungen aus. So müssen deutsche Transportunternehmer für ihre Fahrer eine weißrussische Krankenversicherung bei der Einreise nachweisen, deutsche Krankenversicherungen werden seit dem 1. Oktober 2000 nicht mehr anerkannt. Die Ukraine verlangt bei Grenzübertritt eine solche Vielzahl von zusätzlichen Dokumenten, die eine Weiterfahrt fast unmöglich machen.
Auch die Ukraine wird nach der geplanten EU-Osterweiterung eine gemeinsame Außengrenze mit der Wirtschaftsgemeinschaft haben. Um für den dann zu erwartenden Verkehrszuwachs gerüstet zu sein, muss dieser Staat, wie auch die anderen osteuropäischen Länder, noch erhebliche Ausbaumaßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur vornehmen.
Die Hauptprobleme im deutsch-polnischen Güterverkehr liegen nach Darstellung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) im Bereich der Grenzabfertigung an den Landesgrenzen und in der Behandlung der Transittransporte durch Polen. So wird z.B. für die Beförderung sogenannter strategischer Waren, die für eine zivile als auch militärische Nutzung in Betracht kommen, ein Extra-Dokument verlangt.
Von der Tschechischen Republik werden die Beförderungspreise für die "Rollende Landstraße" zwischen Dresden und Lovosice ebenso regelmäßig erhöht, wie die Gebühren für die LKW-Autobahnvignette. Ungarn wartet mit langen Wartezeiten an den Grenzübergängen auf und Rumänien wie Bulgarien kassieren hohe Bußgelder, selbst bei geringfügiger Überschreitung national festgelegter LKW-Maße und Gewichte. Große Hoffnungen setzt das deutsche Transportgewerbe in die Wiederbelebung der klassischen Balkantransitroute, dem "Autoput" durch Jugoslawien. Zur Zeit stoßen die Gütertransporte durch den Balkan auch auf Behinderungen durch zerstörte Donaubrücken. In Richtung Südosten - im Türkei-Verkehr - ist es wieder die Zollgesetzgebung, die Barrieren aufbaut.
So verlangen einige Zollämter in der Türkei für ausländische Fahrzeuge immer noch die Ausstellung eines "Carnet de Passage", obgleich dieses Dokument offiziell bereits 1996 aus dem Verkehr gezogen wurde! Außerdem werden deutsche Fahrzeuge, die zweiseitige Verkehre durchführen, an den Landesgrenzen gestoppt, wenn das Carnet TIR nicht in Deutschland sondern in einem andern EU-Staat eröffnet wurde. Der BGL hat im Rahmen der deutsch-türkischen Verkehrsverhandlungen durchgesetzt, das bestehende Genehmigungskontingent für die türkischen Transportunternehmen so lange einzufrieren, bis die bestehenden Behinderungen für deutsche Transportunternehmen nachweislich aufgehoben wurden.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2001
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