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Dauerthema EU-Sozialharmonisierung

22.10.01

BGL. Frankfurt/M. - Die Arbeitszeit für das Fahrpersonal und die Einführung eines digitalen Kontrollgeräts stand im Geschäftsjahr 2000/01 des BGL auf der europäischen Tagesordnung, ohne dass es bisher - aus der Sicht des deutschen Transportgewerbes - zu befriedigenden Lösungen kam. Zwar wurden die mit vorgetragenen Vorschläge zur Einbeziehung der Selbständigen unter die Arbeitszeitregelung und zur Begrenzung der Nachtarbeitszeit vom Europäischen Parlament übernommen, doch steht zu erwarten, dass die EU-Verkehrsminister Teile des Vorschlagpakets in ein Vermittlungsverfahren einbringen werden. Auch in diesem Verfahren wird sich der BGL dafür einsetzen, dass - unter Berücksichtigung eines sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Fahrer - praxisfremde Forderungen nicht beschlossen werden.

Zur Disposition steht nach wie vor die Einführung eines digitalen Kontrollgeräts zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr. Eine von der EU-Kommission eingesetzte Gruppe von Kontrollbeamten, die die noch bestehenden Probleme mit der neuen "Black Box" lösen sollte, hat inzwischen die vom BGL seit Jahren geäußerten Bedenken bestätigt. Die Kontrollbeamten stellten erhebliche Sicherheitslücken fest, die im Interesse des Datenschutzes und der Manipulationssicherheit geschlossen werden müssen.

Aufgrund dieser Aussagen der EU-Kontrollbeamten hat der BGL seine Forderung bekräftigt, die Einführung der "Black Box" so lange zu verschieben, bis auch die letzte Lücke in der Gesetzgebung durch für das Transportgewerbe praktikable Lösungen geschlossen worden ist. Um ein vorhersehbares Kontrollchaos innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, spricht sich der Bundesverband darüber hinaus für die Einführung einer Download-Verpflichtung beim Einsatz der "Black Box" aus. Ungelöst bleibt allerdings die Frage der Kostenbelastungen und zum Ort des Downloadings der Fahrerdaten: So ist in Deutschland aufgrund der mittelständischen Struktur des Transportgewerbes, wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, nicht davon auszugehen, dass die dazu erforderliche technische Infrastruktur in allen Betrieben vorhanden ist.

Der BGL setzt sich daher auch für finanzielle Beihilfen auf EU-Ebene ein. Er lehnt die Errichtung von Downloading-Zentren aus praktischen und datenschutzrechtlichen Erwägungen ab.

Ebenfalls aus praktischen Gründen setzt sich der Bundesverband gegen Pläne der EU-Kommission zur Wehr, die Vorschriften für die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten so zu ändern, dass die im Fernverkehr üblichen mehrtägigen Touren zu praxisfremden Zuständen führen. So ist laut BGL absehbar, dass die Fernfahrer künftig ihre Ruhezeiten am Tage nehmen müssen und damit der Erholungswert der Nachtruhe hinfällig würde.

Praktische Hilfe leistet der Bundesverband bereits bei der Umsetzung des § 6 der Fahrpersonalverordnung, in dem die höchstzulässige Lenkzeit und die Mindestdauer von Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten auch für PKW und Kleintransporter, die zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden, festgelegt wurde. So sind auch die Fahrer von PKW betroffen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 bis 3,5 t aufweisen. Dabei kommt es nicht auf die zulassungsrechtliche Einordnung als "PKW" an, sondern auf den gewerblichen Transport von Gütern.

Damit die Fahrer solcher Fahrzeuge bei der geforderten Dokumentation ihrer Lenk- und Ruhezeiten mit dem Gesetzt nicht in Konflikt geraten, hat der BGL ein Muster-"Tageskontrollblatt" erarbeitet. Es entspricht den gesetzlichen Vorgaben und muss vom Fahrer nur noch nach seinem individuellen Tagesablauf ausgefüllt werden.

Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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