Wien und Bern zocken im Alpentransit ab
22.10.01
BGL. Frankfurt/M. - Der für die Verflechtung der Wirtschaftsräume in Nord- und Südeuropa unentbehrliche Alpentransit wird nach Ansicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in zunehmendem Maße von den Regierungen in Wien und Bern mit Hilfe von Gebühren, Straßenmaut und Umweltschutzregelungen "abgezockt"! Wie in den vorangegangenen Jahren war die von Österreich im Jahre 1993 in Einvernehmen mit der EU eingeführte Ökopunkteregelung im Berichtsjahr Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Aufgrund Überschreitens des 108 %-Grenzwertes bei der Zahl der durch Österreich durchgeführten Transitfahrten im Jahr 1999 musste das Ökopunktekontingent gekürzt werden.
Der letztendlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten gefundene Kompromiss führte zu einer Kürzung des Ökopunktekontingents für deutsche Transportunternehmen in einer Größenordnung von rd. 100.000 Ökopunkten im laufenden Jahr. Die von der Kommission auf Grundlage österreichischer Statistiken getroffene Feststellung, auch im Jahr 2000 sei die 108 %-Schwelle überschritten worden, wurde nach Intervention des BGL mittels eines vom deutschen Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens widerlegt.
Die von Wien seit 1995 in Kraft gesetzten Erhöhungen der Brennermaut für LKW hat der Europäische Gerichtshof im Herbst 2000 als rechtswidrig verurteilt. Ungeachtet zahlreicher Ankündigungen und Vorschläge wurde dieses Urteil in Österreich jedoch noch nicht umgesetzt. In Musterverfahren werden Rückerstattungsansprüche auch deutscher Unternehmer geklärt. Der BGL hat mit der Republik Österreich und der Betreibergesellschaft ASFINAG Vereinbarungen getroffen, die eine Verjährung der Ansprüche bis Abschluss der Musterverfahren verschieben.
Im Schweiz-Verkehr werden die Transportunternehmer seit Einführung der sogenannten Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1. Januar 2001 noch stärker als bisher zur Kasse gebeten. Für den Transit durch das Land der Eidgenossen sind je nach Schadstoffklasse für ein 34-t-Fahrzeug zwischen 144 und 204 Franken fällig. Aufgrund der Erhöhung der Gesamtgewichte auf bis zur Zeit 34 t können die Güterkraftverkehrsunternehmen zwar Umwegfahrten über Österreich einsparen, müssen jedoch mit längeren Fahrtzeiten durch zunehmende Verkehrsbehinderungen rechnen.
Der innerschweizerische Verkehr weist zum Teil chaotische Zustände auf, die durch die Weigerung der Berner Regierung, die Straßenverkehrsinfrastruktur, insbesondere die LKW-Stauräume auszubauen, provoziert werden. Der LKW-Verkehr soll außerdem als "Melkkuh" zur Finanzierung von Schienenprojekten im Rahmen der Neuen Alpentransversale (NEAT) dienen. Nach der kostenaufwendigen Untertunnelung will die Schweiz die Anzahl der LKW-Transitfahrten auf 650.000 begrenzen.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2001
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