GüKBillBG soll den illegalen Verkehrsmarkt austrocknen
22.10.01
BGL. Frankfurt/M. - Auf Initiative des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ist das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung im Güterkraftverkehr (GüKBillBG) nach einer "Entstehungs-Rekordzeit" von nur 15 Monaten in Kraft getreten. Am 29. Mai vergangenen Jahres hatte die Gewerbespitze bei Kanzleramts-Chef Dr. Steinmeier gesetzliche Maßnahmen gegen Sozialdumping und illegale Praktiken auf dem heimischen Verkehrsmarkt zum Schutz der nach Recht und Gesetz arbeitenden mittelständischen Güterkraftverkehrsunternehmer gefordert. Eine daraufhin vom Kanzleramt eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe, an der seitens der Verbände nur der BGL und die Gewerkschaft ÖTV beteiligt waren, entwarf die Grundkonzeption des Gesetzes, das danach alle parlamentarischen Hürden nahm.
Mit dem GüKBillBG, das am 7. September 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kann nun der Einsatz "erlaubnisloser Unternehmer" und die Beschäftigung ausländischer Kraftfahrer ohne Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung auf deutschen LKW unterbunden werden. Aus der Sicht des BGL wäre es nicht länger verantwortbar gewesen, auf die Einführung der EU-Fahrbescheinigung zu warten, die das gleiche Regelungsanliegen verfolgt. Nach Erkenntnissen des BGL umfasst der illegale Verkehrsmarkt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 10 bis 15 Prozent der Kapazitäten. Viele im vergangenen Jahr festgestellten Konkurse in der Branche sind nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass die betroffenen Unternehmen bei den Transportpreisangeboten der Illegalen nicht mithalten konnten.
Das GüKBillBG nimmt nicht nur den Güterkraftverkehrsunternehmer bei der Erledigung seines Transportauftrages mit legal eingesetzten Fahrern in die Pflicht, sondern nimmt auch die Auftraggeber in die Mitverantwortung. Wenn diese wissen oder fahrlässig nicht wissen, dass illegales Fahrpersonal oder Subunternehmer ohne Erlaubnis eingesetzt werden, droht ihnen ein bis zu einer halben Mio. DM hohes Bußgeld. Der Bestrafungskatalog sieht auch die sofortige Stilllegung des Kraftfahrzeuges durch das Bundesamt für Güterverkehr vor. Der BGL sieht die Bundesregierung mit dieser Gesetzesinitiative auf dem richtigen Weg zur Konsolidierung des nach der Deregulierung aus den Fugen geratenen Verkehrsmarktes.
Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2001
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