F.D.P. und BGL stimmen überein: Straßenbenutzungsgebühren müssen der europäischen Steuerharmonisierung dienen
01.10.01
BGL. Frankfurt/M. - Unter Leitung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Walter Hirche MdB und dem Verkehrspolitischen Sprecher der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Horst Friedrich MdB, trafen Mitglieder der F.D.P.-Bundestagsfraktion und das BGL-Präsidium mit Präsident Hermann Grewer an der Spitze zu einem verkehrspolitischen Gedankenaustausch zusammen.
Die Vertreter der F.D.P.-Bundestagsfraktion sagten dem deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe ihre volle Unterstützung zu, mit der Einführung von Lkw-Straßenbenutzungsgebühren auf Autobahnen für eine europäische Harmonisierung der Abgabenlasten zu sorgen. Das vom BGL vorgestellte Modell, zukünftig Straßeninfrastrukturen über Benutzerabgaben und nicht mehr über Steuern zu finanzieren, stieß auf reges Interesse der F.D.P.-Fraktionsvertreter. Nach dem BGL-Modell sollen zukünftig Straßenbenutzungsgebühren für die volle Wegekostendeckung sorgen, wobei die bereits über Sonderabgaben des Kraftverkehrs (Kraftfahrzeugsteuern und Mineralölsteuern) bezahlten Infrastrukturkostenbeiträge auf die zu erhebende Maut angerechnet werden müssen.
Auf diesem Wege könne das deutsche Steuer- und Abgabenniveau wettbewerbsneutral gestaltet werden, um die seit mehr als vierzig Jahren blockierten Harmonisierungsbestrebungen in der EU entscheidend voranzubringen. Keinesfalls dürfe die neue Maut auf bestehende Steuer- und Abgabenlasten einfach "oben aufgesattelt" werden. In diesem Falle werde das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe überlastet und das Harmonisierungsziel verfehlt. Die Folge wären noch mehr Firmenzusammenbrüche und Arbeitsplatzverluste.
Soweit es die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrifft, stimmen die Vertreter der F.D.P.-Fraktion und des BGL darin überein, dass die erhobenen Mittel zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen müssen. Die F.D.P.-Fraktion kündigte eine parlamentarische Initiative zur Harmonisierung der steuerlichen Belastungen an.
Weiterhin sagten die Vertreter der F.D.P.-Bundestagsfraktion zu, ihren Einfluss und ihre Verbindungen zu den Bundesländern zu nutzen, damit die Zustimmung des Bundesrates zum Mautgesetz und der damit verbundenen Gebührenordnung den verfolgten Zielen der Harmonisierung und der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung diene. Der Bundesrat habe bei diesen Entscheidungen ein gewichtiges Wort mitzureden, unterstrich BGL-Präsident Hermann Grewer. Durch die Haltung und die Entscheidung der Länder werde maßgeblich über die Zukunft des deutschen Verkehrsgewerbes entschieden.
Gegenstand der Erörterung mit den Abgeordneten der F.D.P. und des BGL-Präsidiums waren auch Erfahrungen mit dem neuen Transportrecht und Hintergründe zur jüngsten Änderung des GüKG, die dem Abbau von grauer und illegaler Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland dienen soll. In Bezug auf das neue Transportrecht, sei noch kein endgültiger Schlusspunkt unter die bisher gewonnenen Erfahrungen zu setzen. Dafür ermangele es noch der höchstrichterlichen Entscheidungen nach neuem Recht. Als sehr wichtig habe sich jedoch die im neuen Transportrecht festgelegte "Korridorlösung" erwiesen, weil damit ein wirksames Instrument gegen weiteren Dumpingwettbewerb und unausgewogene Marktforderungen geschaffen worden sei.
Die F.D.P. hat nach Einschätzung der Gewerbevertreter hieran einen maßgeblichen Anteil, so dass eine Synthese zwischen liberalen Vertragsgrundsätzen und fairen Marktbedingungen gefunden werden konnte. Die obligatorische Versicherungspflicht werfe allerdings einen Nachbesserungsbedarf aus Sicht des Gewerbes und der Versicherungswirtschaft auf. Gleichwohl dürfe dies nicht dazu führen, dass der Inhalt einer Haftpflichtversicherung durch kleingedruckte Versicherungsbedingungen ausgehebelt werde. Der BGL bat die Vertreter der F.D.P.-Fraktion, bei der für die nächste Legislaturperiode zu erwartenden Wiederaufnahme dieses Themas für eine mittelstandsverträgliche Regelung zu sorgen.
Breiten Raum in den Diskussionen der Parlamentarier mit den Gewerberepräsentanten nahm auch die bevorstehende EU-Osterweiterung ein. Die jüngsten informellen Vorschläge aus der EU-Kommission über ein Anpassungsszenario bedürften noch mittelstandsstärkender Elemente. Ganz wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Dienstleistungsfreiheit in enger Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit stehe und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum Kernthema werde.
BGL-Präsident Hermann Grewer verwies darauf, dass es wenig mittelstandsverträglich sei, westeuropäischen Transportkonzernen uneingeschränkte Niederlassungs- und Kabotagefreiheiten von Anfang an zuzugestehen, wenn für die in den heutigen EU-Ländern ansässigen Transportunternehmen der Arbeitsmarkt der Beitrittsländer durch Beschränkungen der Freizügigkeit über längere Fristen verschlossen bleiben sollte. Es müsse noch intensiv darüber nachgedacht werden, wie die drei Grundfreiheiten des Vertrages, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit in einem Gesamtkonzept schrittweise verwirklicht werden könnten, ohne den Mittelstand in der heutigen EU und den Beitrittsländern unverhältnismäßig zu belasten.
Die Parlamentarierrunde der F.D.P. und das BGL-Präsidium waren sich im übrigen darüber einig, dass die Sicherung der Mobilität einen herausragenden Stellenwert für die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der gesamten EU hat. Deshalb sei es notwendig, an der Vernetzung der Verkehrsträger und effizienten Verkehrsinfrastrukturen zu arbeiten. Angesichts des Verkehrswachstums sei es erforderlich, die Infrastruktur bei allen Verkehrsträgern zu stärken und nicht einseitig auf bestimmte Verkehrsträger zu setzen. Wenn die Hauptlast des Verkehrswachstums auf die Straße zukomme, dann müsse dies auch in den Haushalts- und Investitionsschwerpunkten des Bundes zum tragen kommen.
Die Pällmann-Kommission im Auftrag der Bundesregierung habe hierzu wichtige Eckdaten erarbeitet, die es nunmehr politisch umzusetzen gelte. Es sei unverkennbar, dass mit dem derzeitigen Planungsstand und dem Anti-Stau-Programm bisher nur unzureichende Mittel für den Verkehrsträger Straße eingeplant wurden. Dem Stau auf den Straßen könnten noch längere Schlangen vor den Arbeitsämtern folgen, wenn im Standort Deutschland der Ausbau der Infrastruktur weiterhin auf Grund unzureichender Mittel verzögert werde. Ohne funktionierende Verkehrswirtschaft sei kein Wirtschaftswachstum möglich. Ohne Wirtschaftswachstum seien jedoch die immer schwierigeren Herausforderungen einer alternden Bevölkerungspyramide in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu meistern.
Frankfurt am Main, den 1. Oktober 2001
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