Bundesverkehrsminister legt Gesetzentwurf zur Einführung einer Lkw-Maut vor. Zustimmung des Transportgewerbes nur bei echtem Harmonisierungsschritt im europäischen Güterkraftverkehr.
16.07.01
BGL. Frankfurt/M. - Der Bundesverkehrsminister hat den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen vorgelegt. Mit der Erhebung einer kilometerabhängigen Lkw-Gebühr soll Anfang 2003 begonnen werden.
Der Gesetzentwurf, der Mitte August dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll, enthält noch keine Fixierung der Mauthöhe. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit Einführung der Gebühr ein nach EU-Recht "größtmöglicher Harmonisierungsschritt" vom Bundeskanzleramt fest zugesagt wurde. Das Bundesverkehrsministerium hat diese Zusage mitgetragen. Von der Einlösung dieser Zusage wird die Haltung des Transportgewerbes zur Einführung der streckenbezogenen Gebühr abhängig sein.
Spätestens im Herbst, wenn auf Grundlage von derzeit durchgeführten Wegekostenuntersuchungen die Mauthöhe festgelegt werden soll, erwartet der BGL die Konkretisierung dieses zugesagten Harmonisierungskonzepts.
Frankfurt am Main, den 16. Juli 2001
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