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ver.di und BGL appellieren an Ministerpräsidenten der Bundesländer, dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr im Bundesrat zuzustimmen.

05.07.01

BGL. Frankfurt/M. - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Bundesländer appelliert, dem vom Bundestag am 21. Juni beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKBillBG) im Bundesrat am 13. Juli zuzustimmen. Die Verabschiedung des Gesetzes ermögliche ein entschiedenes Vorgehen gegen Sozialdumping und illegale Praktiken und trage damit wesentlich zum Erhalt von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen im deutschen Güterkraftverkehr bei, so ver.di und BGL in ihrem Appell.

In ihrem Schreiben betonen beide Organisationen, dass die Praxis, ausländische Fahrer ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen einzusetzen sowie Subunternehmer ohne erforderliche Erlaubnis bzw. EU-Lizenz zu beauftragen, zu erheblichen Marktstörungen im Güterkraftverkehr geführt hat. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz verpflichtet nunmehr Transportunternehmer dazu, nur Fahrer einzusetzen die eine entsprechende Arbeitsgenehmigung mitführen. Auftraggeber dürfen Transportaufträge nicht erteilen, wenn sie wissen bzw. fahrlässig nicht wissen, dass der Fahrer über keine Arbeitsgenehmigung verfügt. Außerdem dürfen nur Transportunternehmer beauftragt werden, die über die erforderliche Erlaubnis bzw. EU-Lizenz verfügen.

ver.di und BGL bitten die Ministerpräsidenten eindringlich, an der Auftraggeberhaftung, wie sie im Gesetzentwurf definiert ist, festzuhalten. Würde der Bundesrat Vorschlägen folgen, die Auftraggeberhaftung erst bei "grob fahrlässigem Nichtwissen" greifen zu lassen, werde dies dem Gesetz jede Effizienz nehmen.

"Das wesentliche Rechtsanliegen des GüKBillBG ist der Schutz des ordnungsgemäß arbeitenden Transportunternehmers und des Fahrpersonals durch eine effektive Bekämpfung illegaler Praktiken und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen im deutschen Güterkraftverkehr. Dies kann allerdings nur erreicht werden, wenn das GüKBillBG im jetzt vorgesehenen Wortlaut in Kraft tritt. Änderungen am Gesetzestext wären kontraproduktiv und würden die angestrebte Stabilisierung der Transportmärkte in weite Ferne rücken.", mahnen ver.di und BGL eindringlich.

Frankfurt am Main, den 5. Juli 2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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