Besuchen Sie uns auch auf unseren Social Media Kanälen:

Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz gegen illegale Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr. BGL begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt zur Sanierung der Transportmärkte und erwartet weitere Harmonisierungsschritte.

22.06.01

BGL. Frankfurt/M. - Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 21. Juni 2001 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr einen ersten wichtigen Schritt zur Sanierung der Transportmärkte geleistet. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. auf Grundlage von Angaben von Genehmigungsbehörden und Erkenntnissen aus Straßenkontrollen werden derzeit ca. 10 bis 15 % aller Transporte illegal durchgeführt.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz hat die Bundesregierung einem gemeinsamen Vorstoß von ÖTV/VER.DI und BGL entsprochen, durch entschiedenes Vorgehen gegen Sozialdumping und illegale Praktiken Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätze im deutschen Güterkraftverkehr zu erhalten

Das verabschiedete Gesetz verpflichtet im Vorgriff auf eine beabsichtigte EU-Lösung Transportunternehmer dazu, nur Fahrer einzusetzen, die eine entsprechende Arbeitsgenehmigung mitführen. Auftraggeber dürfen Transportaufträge nicht erteilen, wenn sie wissen bzw. fahrlässig nicht wissen, dass der Fahrer über keine Arbeitsgenehmigung verfügt. Außerdem dürfen nur Transportunternehmer beauftragt werden, die über eine erforderliche Erlaubnis bzw. EU-Lizenz verfügen. Die Bußgelder für Verstöße gegen diese Vorschriften werden deutlich erhöht.

Durch die festgeschriebene Verantwortung sowohl der Transportdienstleister als auch der Auftraggeber ist dieses Gesetz nach Auffassung des BGL geeignet, die zunehmenden Missstände durch Sozialdumping und illegale Transporte nachhaltig zu bekämpfen. Das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe erwartet nunmehr von den Bundesländern, sich dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vorgehen gegen Wildwuchs im Wettbewerb auf der Straße nicht zu entziehen.

Der BGL erinnert die verantwortlichen Politiker daran, dass nun mit gleicher Entschlossenheit die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen, die nach wie vor im europäischen Güterkraftverkehr zu Lasten deutscher Güterkraftverkehrsunternehmer bestehen, umzusetzen ist. Er erinnert daran, dass Kanzleramtschef Dr. Steinmeier im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer entfernungsabhängigen Gebühr 2003 eine "größtmögliche Harmonisierung" im Rahmen des EU-Rechts zugesagt habe.

Frankfurt am Main, den 22. Juni 2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: (069) 79 19-277
Telefax: (069) 79 19-227
E-Mail: presse@bgl-ev.de

Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main