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Europäische Transportverbände fordern Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Brennermaut

04.04.01

BGL. Frankfurt/M. - Bereits im September vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Brennermaut für Lkw gegen EU-Recht verstößt. Die Mautregelung für die Brennerautobahn stelle, so der EuGH, eine Diskriminierung ausländischer Verkehrsunternehmen dar und weise nicht die erforderliche Verknüpfung zu den Kosten des betreffenden Straßennetzes auf.

Obwohl seit Verkündung des EuGH-Urteils über ein halbes Jahr verstrichen ist, sind bislang durchgreifende Maßnahmen zur Umsetzung dieses Urteils durch die Republik Österreich nicht erkennbar.

Die europäischen Transportverbände AISÖ (Österreich), ASTAG (Schweiz), CONFETRA und FAI (Italien), FNTR (Frankreich), ITD (Dänemark) und TLN (Niederlande) sowie der BGL und die International Road Transport Union (IRU) haben in einem Schreiben an die EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio die Frage gestellt, welche konkreten Maßnahmen die Republik Österreich nach Auffassung der Kommission umzusetzen hat, um dem EuGH-Urteil gerecht zu werden. Außerdem fragen die Transportverbände an, welche Maßnahmen die Europäische Kommission eingeleitet hat, um die Umsetzung des EuGH-Urteils zu gewährleisten.

Frankfurt am Main, den 4. April 2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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