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BGL fordert Entschädigung wegen tierseuchenrechtlicher Transportverbote

23.03.01

BGL. Frankfurt/M. - Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, um Prüfung gebeten, inwiefern den von den tierseuchenrechtlichen Transportbeschränkungen betroffenen deutschen Transport- und Logistikunternehmen Übergangshilfen und Beihilfen gewährt werden können. Seit Beginn der BSE-Krise im November letzten Jahres haben diese Unternehmen bereits erhebliche Ertragseinbrüche hinnehmen müssen. Mit Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auch in den Nachbarstaaten und den damit einhergehenden Transportverboten ist der Tiertransport auch in Deutschland fast völlig zum Erliegen gekommen.

Der BGL akzeptiert durchaus, dass Transportverbote im überragenden Interesse des Tierseuchenschutzes verhängt werden mussten. Allerdings ist den auf Tiertransporte spezialisierten Unternehmen durch diese Maßnahme die Grundlage ihrer Berufs- und Gewerbeausübung entzogen worden. Viele dieser in den vergangenen Monaten durch Erhöhung der Mineralölsteuer im Zuge der Öko-Steuerreform und der Dieselpreisentwicklung ohnehin stark belasteten Betriebe stehen ohne entsprechende Unterstützung vor dem Verlust ihrer unternehmerischen Existenz.

Frankfurt am Main, den 23.03.2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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