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Ökosteuer-Konzept der Bundesregierung in Europa nicht mehrheitsfähig- Arbeitsplätze in Deutschland hängen vom Good-will der EU-Partner ab -15.02.01 BGL. Frankfurt/M. - Das Scheitern des Bundesfinanzministers im ECOFIN, die Rückerstattungspraxis auf Mineralölsteuern in einzelnen EU-Ländern rückgängig zu machen, erfolgte erwartungsgemäß. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Frankfurt am Main, sieht darin ein weiteres Indiz für die fehlende Europafähigkeit der deutschen Ökosteuerkonzeption. Ohne den guten Willen der EU-Partner seien die Ausnahmen von der Ökosteuer für das verarbeitende Gewerbe in Deutschland nicht möglich gewesen. Dafür habe man diesmal "nur" den Preis zahlen müssen, die Mineralölsteuerrückerstattungspraxis anderer EU-Länder zähneknirschend zu akzeptieren. Was wird in zwei Jahren, wenn die "Ausnahmetatbestände" für das verarbeitende Gewerbe wieder auf der Tagesordnung stehen? Womit wird die Bundesregierung dann zu Konzessionen gedrängt, wenn sie die Arbeitsplätze in der deutschen Industrie vor den internationalen Wettbewerbsnachteilen einer einseitig in Deutschland erhobenen Ökosteuer schützen will? Diesmal wurde mit den Arbeitsplätzen der deutschen Verkehrswirtschaft in Brüssel gezahlt, obwohl zwei Bundesminister in der nationalen Debatte eine harte Haltung gegen Subventionen in der Mineralölbesteuerung angekündigt hatten. Nach dem Brüsseler Scherbengericht ist es klar: Härte gibt es nur für das eigene Transportgewerbe, dem man schon die dritte Ökosteuerrunde quasi als Strafsteuer "auferlegt" hat, ohne substanziell in der seit Jahrzehnten versprochenen Harmonisierung voranzukommen. Es zeige sich an der Konkursentwicklung im deutschen Transportgewerbe, dass die Rückerstattungspraxis von Mineralölsteuer in einzelnen EU-Ländern und die rücksichtslose Erhöhung der Ökosteuer in der Bundesrepublik Deutschland große Teile der deutschen Verkehrswirtschaft in den Ruin treibe. |
Pressekontakt
Martin Bulheller |